Urteil gegen Königshofer vom OLG bestätigt
Die Verurteilung wegen übler Nachrede ist damit rechtskräftig.
Innsbruck – Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat am Donnerstag den Schuldspruch gegen den früheren Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer wegen übler Nachrede bestätigt. Königshofer war Anfang Februar 2012 in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Er war vom Linzer Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer verklagt worden, weil er dem Beamten öffentlich unterstellte, in seinem Namen eine Datei mit einem gescannten Zeitungsartikel an die Neonazi-Homepage „alpen-donau.info“ gemailt zu haben.
Von der Geldstrafe wurden dem Ex-Abgeordnetem 2500 Euro unbedingt auferlegt. Gegen dieses Urteil hatte der 58-Jährige Berufung eingelegt. Lediglich die Entschädigungszahlung an Sailer sei in der zweiten Instanz von ursprünglich 6000 Euro auf 3000 Euro herabgesetzt worden, teilte OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann der APA mit. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Königshofer hatte sich in der erstinstanzlichen Verhandlung damit verteidigt, dass er dem Kriminalbeamten „nicht übel nachreden“, sondern sich lediglich selbst verteidigen habe wollen. (APA)