Weltpolitik

Ägypten-Wahl: Verfassungsgericht verfügt Auflösung des Parlaments

Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass es im ägyptischen Parlament künftig 567 Abgeordnete gibt, von denen 540 gewählt und 27 vom Präsidenten ernannt werden.
© EPA/KHALED ELFIQI

Nächster Knalleffekt in Ägypten: Der Verfassungsgerichtshof hat die Parlamentswahl teilweise für ungültig erklärt. Ein Drittel der Sitze sei nicht rechtmäßig vergeben.

Kairo - Das ägyptische Parlament muss nach Angaben des Verfassungsgerichts-Präsidenten Faruk Soltan aufgelöst werden. Das sei die Konsequenz aus einem Urteil des Gerichts, sagte der Jurist am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Nach einem Bericht des Staatsfernsehens hat der Verfassungsgerichtshof die Parlamentswahl teilweise für ungültig erklärt. Ein Drittel der Sitze sei nicht rechtmäßig vergeben worden. Islamistische Parteien hatten die Wahl gewonnen. Die Muslimbruderschaft und die radikalen Salafisten haben zusammen 70 Prozent der Mandate.

Strittig war hinsichtlich der Parlamentswahl das ursprünglich für unabhängige Kandidaten reservierte Drittel der Sitze, für das jedoch Mitglieder politischer Parteien antraten. Dadurch erhielt die „Partei für Freiheit und Gerechtigkeit“ der Muslimbrüder einen Vorteil. Der Parlamentsvorsitzende Saad al-Katatni hatte darauf hingewiesen, dass fraglich sei, wie das Urteil umzusetzen sei, da es derzeit keine Verfassung in Ägypten gebe. Diese war mit dem Sturz von Ex-Präsident Hosni Mubarak im vergangenen Jahr außer Kraft gesetzt worden.

Der Verfassungsgerichts-Präsident sagte, das Unterhaus des Parlaments müsse aufgelöst und neu gewählt werden. Das Wahlgesetz sei verfassungswidrig sei, sagte Soltan der Nachrichtenagentur Reuters am Telefon. Das Urteil sei für alle staatlichen Institutionen bindend, betonte er. Es sei nun Sache der Regierung, die Neuwahl des Parlaments auszuschreiben und einen Termin festzusetzen.

Schafik-Kandidatur bestätigt

Unterdessen entschied das Verfassungsgericht, dass der ehemalige Regierungschef Ahmed Schafik zur Stichwahl um das Präsidentenamt am Wochenende antreten kann.

Ein Gesetz, das ehemaligen Funktionären aus der Zeit des früheren Präsidenten Hosni Mubarak die Teilnahme am politischen Leben untersagt, sei verfassungswidrig, berichtete das Staatsfernsehen unter Berufung auf die Entscheidung der Richter.

Schafik ist einer der beiden Kandidaten, die sich für die Stichwahl am Samstag und Sonntag qualifiziert hatten. Der zweite Kandidat ist der Islamist Mohammed Mursi, der von der Muslimbruderschaft nominiert worden war.