Millionenklage der Hypo-Kärnten teils abgewiesen
48 Millionen Euro Schadenersatz wollte die Bank von ihrem Ex-Chef Wolfgang Kulterer und elf weiteren Beklagten.
Klagenfurt – Die Kärntner Hypo Alpe Adria Bank hat im Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte am Handelsgericht Wien eine herbe Teilniederlage erlitten: Richter Oliver Götsch hat die 48-Mio.-Euro Klage in der Verhandlung am Dienstag teilweise abgewiesen. Seiner Ansicht nach hat die Klägerin die behaupteten Schäden aus Kreditausfällen nicht schlüssig nachweisen können.
Damit wäre rund die Hälfte der eingeklagten Schadenssumme weg, denn die Hypo klagt auch Dividendenschäden ein. Hypo-Rechtsanwalt Markus Fellner hat gegenüber Medien eine Berufung gegen die erstinstanzliche „mutige“ Entscheidung des Richters angekündigt. Schon am ersten Verhandlungstag Ende Jänner hatte Götsch Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage geäußert. Nun sagte er, dass es der klagenden Partei nicht gelungen sei, die Schlüssigkeit nachzuweisen.
Eingeklagt werden Schäden, die der Hypo aus dem ersten Vorzugsaktien-Deal 2004 entstanden sein sollen. Laut Klage begehrt die Hypo von den zwölf Beklagten 37 Mio. Euro samt 4 Prozent Zinsen seit 26. August 2011. Darunter fallen die rund 17,25 Mio. Euro ausgeschütteten Vorzugsdividenden sowie weitere Folgeschäden aus Kreditausfällen (über 19 Mio. Euro).
Nach der Teilabweisung hat die Hypo nachmittags betont, dass „überwiegende Teile der Klage in Höhe von rund 28 Mio. Euro als vom Gericht schlüssig anerkannt“ worden sind. Das sei in Sachen des 17,25 Mio. Euro hohen Schadens wegen der „Vorzugsaktienkonstruktion“ und bei weiteren Klagebegehren in Höhe von rund 10 Mio. Euro der Fall.
Aber: „Ohne das ausstehende Teilurteil vorwegzunehmen“, will die Bank ihre Ansicht, „dass die Bestimmungen des österreichischen Bankwesengesetzes über die Beschränkung des Risikos bei Krediten, über Sicherheiten und die Einhaltung der Mindesteigenmittel nicht dem Schutz der Bank vor Missbrauch durch ihre Organe dienen sollen, eingehend prüfen und weitere rechtliche Schritte zur bestmöglichen Wahrung der Interessen der Bank setzen“. (APA)