Sport in Tirol

Urteil im Prozess gegen ÖSV- Mitglieder in Italien am Freitag

Markus Gandler rechnet mit einem Freispruch. Staatsanwaltschaft: „Beweise sind vorhanden.“

Rom/Turin – Der seit September 2009 in Italien laufende Doping-Prozess gegen aktuelle und frühere Angehörige des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV) ist in die Endphase getreten. Am Freitag ist die letzte Verhandlung vor dem Gericht in Susa im norditalienischen Piemont geplant, bei der Richterin Alessandra Danieli ihr Urteil aussprechen wird. Damit geht ein Verfahren zu Ende, das mit der bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin angeordneten Durchsuchung der Privatquartiere der ÖSV-Langläufer und -Biathleten begonnen hatte.

Gandler reist nach Susa

Die von der Turiner Staatsanwaltschaft beauftragten Carabinieri stellten damals Blutdoping-Utensilien sicher. Mehrere der nun angeklagten Sportler und Funktionäre wurden deshalb später gesperrt oder von künftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen. Die lebenslange Olympia-Verbannung einiger Betreuer wurden mittlerweile wieder rückgängig gemacht.

Zur Urteilsverkündung reist Markus Gandler, damaliger und auch jetziger ÖSV-Sportdirektor für Langlauf und Biathlon, nach Susa. Die Turiner Staatsanwälte haben für ihn drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Euro gefordert, weil er angeblich Dopingpraktiken begünstigt haben soll. An fast allen Gerichtsverhandlungen hat Gandler bisher teilgenommen. „Es war ein langer Prozess. Mir war es ein Anliegen, an den Gerichtsverhandlungen dabei zu sein, um meinen Beitrag zur Klärung der Vorwürfe zu leisten. Ich habe große Hoffnung, dass es zu einem Freispruch kommt. Es sind keine Schuldbeweise vorhanden. Das haben die Rechtsanwälte, die gut gearbeitet haben, klar bewiesen“, sagte Gandler.

Staatsanwaltschaft fordert Haft für Ex-Athleten

Auch für Walter Mayer, den ehemaligen ÖSV-Langlauf- und Biathlon-Trainer, ÖSV-Präsident Schröcksnadel, den ehemaligen ÖSV-Langlauf-Trainer Emil Hoch und den Sportmediziner Peter Baumgartl haben die Turiner Staatsanwälten drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Euro gefordert. Für die Ex-Langläufer Martin Tauber und Jürgen Pinter, sowie die Ex-Biathleten Wolfgang Perner und Wolfgang Rottmann forderten die Staatsanwälte je zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Die Position des Langläufers Johannes Eder wurde ausgeklammert, weil er im Jahr 2009 bei Beginn des Verfahrens durch seinen Verteidiger einen Antrag auf Strafzumessung gestellt hatte. In seinem Fall wird es zu einem von den anderen Angeklagten getrennten Urteil kommen.

„Es bestehen keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung. Das den Angeklagten zur Last gelegte Verhalten wurde überhaupt nicht bewiesen. Die Theorie der Staatsanwaltschaft konnte weder durch Gutachten noch durch Zeugenaussagen nicht einmal ansatzweise bestätigt werden. Genau das Gegenteil war der Fall. Ich bin überzeugt, dass das Landesgericht von Susa, unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem Freispruch kommen muss und sich nicht von der unbewiesenen Theorie der Staatsanwaltschaft beeinflussen lässt. Es fehlen nämlich sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung“, betonte der Südtiroler Rechtsanwalt Wolfgang Burchia, Verteidiger Schröcksnadels.

Der Turiner Staatsanwalt Gianfranco Colace, der den Doping-Prozess gegen ÖSV-Mitglieder vor dem Gericht in Susa im norditalienischen Piemont führt, ist von der Verantwortung von neun der zehn Angeklagten im Verfahren überzeugt. „Die Beweise sind vorhanden. Wir sind von der Arbeit überzeugt, die wir geleistet haben. Wir warten auf das Urteil“, hatte Colace berichtet. Im Fall einer Verurteilung der Angeklagten könnten diese Einspruch einlegen, womit es zu einer Berufungsverhandlung kommen würde. „In diesem Fall ist eine Verjährung möglich. Das Verfahren ist im August 2013 verjährt“, warnte Colace. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Amnestie, ob und für wen diese Anwendung findet, ist jedoch offen. (APA)