Raumordnung

EU-Verfahren wegen Tiroler Grundverkehrsgesetz eingestellt

Die EU hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes eingestellt. Nach Angaben des Landes ist das sogenannte „Interessentenmodell“ damit EU-konform.

Brüssel/Innsbruck – Mit der im März dieses Jahres im Landtag beschlossenen Novelle und der Präzisierung dieses Interessentenmodells hätten alle Bedenken der Kommission ausgeräumt werden können, betonte der zuständige LHStv. Anton Steixner (VP) in einer Aussendung.

Damit habe die Totalliberalisierung verhindert werden können. Durch das Interessentenmodell und die Regelungen zum Ausländergrundverkehr gebe es auch weiterhin Schranken, die dafür sorgen würden, dass die freien Kräfte des Marktes die Preise für das begrenzte Gut „Grund und Boden“ nicht in absolute Höhen treiben könnten.

2010 hatte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU-Kommission hatte Bedenken, ob das im Tiroler Grundverkehrsgesetz vorgesehene Interessentenverfahren mit der Kapitals- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sei. Das Tiroler Interessentenmodell für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken bedeutet, dass Bauern im selben Gemeindegebiet bei Bezahlung eines „ortsüblichen Preises“ und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen Vorrang vor Käufern haben, die keine aktiven Landwirte sind.

Mit der Novelle im März wurde zudem festgelegt, dass bäuerliche Interessenten glaubhaft machen müssen, dass der bestehende Betrieb zusätzliche Flächen benötigt. (APA)