Causa Birnbacher: KLH steigt privatbeteiligt ein
Die Kärntner Landesholding hat Montagabend in einer Sitzung des Aufsichtsrates beschlossen, sich als Privatbeteiligte dem Strafprozess in der „Causa Birnbacher“ gegen den ehemaligen Holding AR-Chef und nunmehrigen ÖVP-Obmann Martinz sowie gegen den Villacher Steuerberater Birnbacher anzuschließen.
Ein Privatbeteiligtenanschluss gegen die ebenfalls angeklagten Holding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander erfolgte nicht. Dafür sei nach dem Landesholdinggesetz die Landesregierung zuständig, erklärte KLH-Aufsichtsratsvorsitzender Achill Rumpold im Anschluss an die Sitzung.
Der Aufsichtsratsbeschluss fiel mit den Stimmen der FPK und der ÖVP, die SPÖ enthielt sich der Stimme. Die SPÖ verlangte nämlich die Abberufung der beiden Vorstände und in der Folge den Privatbeteiligtenanschluss an alle vier Angeklagten in der „Causa Birnbacher“. Die Abberufung von Megymorez und Xander wurde allerdings nicht debattiert. Deshalb habe man sich bei dem Beschluss, sich lediglich gegen Martinz und Birnbacher anzuschließen, der Stimme enthalten, erklärte SPÖ-Aufsichtsrat Reinhart Rohr.
Rumpold ortete hingegen ein „skandalöses Verhalten“ bei der SPÖ. „Es stellt sich die Frage, ab diese Agieren der Sorgfaltspflicht eines Aufsichtsrates entspricht“, so Rumpold. Er habe die Entscheidung „fernab aller parteipolitischen und medialen Zurufe“ herbeigeführt. Seine Vorgehensweise habe er von Experten absichern lassen. Der Privatbeteiligtenanschluss der Holding an seinen Parteichef Josef Martinz sei keinesfalls als Vorverurteilung zu verstehen, so Rumpold.
In der „Causa Birnbacher“ ortet Staatsanwalt Andreas Höbl einen Schaden von rund sechs Millionen Euro zulasten der Holding. Die vier Angeklagten müssen sich wegen Untreue verantworten. Birnbacher hat bereits ein Geständnis abgelegt, seine Mitangeklagten bekennen sich weiterhin nicht schuldig.