Mopedlenker starb bei Unfall: 15 Monate teilbedingt für Alkolenker
Der betrunkene Autofahrer krachte im April in Thiersee frontal gegen einen 15-jährigen Mopedlenker und flüchtete. Der junge Bursche verstarb noch an Ort und Stelle.
Innsbruck - Ein 33-jähriger Unterländer musste sich nach einem Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Der Mann hatte mit seinem Pkw am Abend des 14. April dieses Jahres in Thiersee mit 2,2 Promille einen 15-jährigen Mopedlenker niedergefahren. Der Angeklagte muss nun für fünf Monate ins Gefängnis.
Der Pkw-Lenker war dem 15-Jährigen auf seiner Fahrbahnseite entgegengekommen und frontal mit ihm zusammengestoßen. Das Moped wurde vom Auto an der Leitschiene eingeklemmt, der 33-Jährige flüchtete. Ein Anrainer leistete Erste Hilfe und verständigte die Rettungskräfte. Doch auch die Besatzung eines Notarzthubschraubers konnte dem Burschen nicht mehr helfen.
Den Alkolenker fand die Polizei nahe der Unfallstelle an einer Bushaltestelle sitzend. Er machte auf die Beamten einen verwirrten und vor allem alkoholisierten Eindruck – was sich wenig später bestätigte.
„Richtig gehen lassen“
Der Angeklagte erschien am Dienstag im Beisein seiner Familie und seines Arbeitgebers am Landesgericht. Am Unfalltag habe er sich aufgrund überhöhten Drucks bei der Arbeit „einmal so richtig gehen lassen“ und schon am Vormittag angefangen, an einer Tankstelle Bier zu trinken, erklärte der Unterländer vor dem Richter. Mit dem Auto sei er dann weiter in ein Café gefahren, wo sein Alkoholpegel auf die 2,2 Promille angestiegen sei. Bei der anschließenden Weiterfahrt habe er im Bereich einer Kurve nur noch einen Knall gehört und könne sich an mehr nicht erinnern. Schon vor acht Jahren war dem Lenker wegen eines Alkounfalls der Führerschein kurzfristig abgenommen worden.
Staatsanwalt Boris Kuznik forderte aufgrund der unverantwortlichen Fahrt und der Todesfolge für den 15-jährigen, völlig vorschriftsgemäß fahrenden Mopedlenker, eine unbedingte Haftstrafe. Es erging jedoch bei einem Strafrahmen von drei Jahren Haft ein für die verhängnisvolle Alkofahrt – die dem Unfalllenker gut bekannten Eltern verloren dabei ihr einziges Kind – nur eine teilbedingte Strafe von 15 Monaten. Fünf Monate Haft soll der Lenker unbedingt verbüßen.
Der Richter begründete die milde Bestrafung damit, dass der Tod des Burschen durch eine Strafe nicht aufgewogen werden könne und die tägliche Erfahrung im Strafbereich zeige, dass hohe Strafen in der Öffentlichkeit ohnehin wenig bewirken würden.
Der Lenker und auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil sofort an. (fell, tt.com/APA)