Beamten-Korruption

13 Justizbedienstete und Ex-Firmenchef angeklagt

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Anklage wegen Amtsmissbrauch bzw. Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben

Wien – 13 - teils ehemalige - Justizbedienstete und der frühere Chef der Auskunftei Kreditinform müssen sich wegen Handel mit illegal abgefragten Daten aus Exekutionsverfahren vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anklage wegen Amtsmissbrauch bzw. Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben. Dieses Ergebnis der seit März 2011 laufenden Ermittlungen teilte die WKStA am Dienstag in einer Aussendung mit.

Die Causa wurde durch Anzeigen ins Rollen gebracht. Eine von ihnen stammte vom BZÖ-EU-Abg. Ewald Stadler, dem bei einem versuchten Handykauf mit seiner Familie die Bonität abgesprochen worden war. Die illegalen Datenabfragen sollen zwischen 2002 und 2009 stattgefunden haben.

Die WKStA wirft dem früheren Betreiber der Auskunftei (als „Bestimmungstäter“) vor, von Justizbediensteten bundesweit Daten - Namen von Schuldner und Gläubiger, fallweise auch den geschuldeten Betrag - gekauft, in seine Datenbank eingespeist und weiter verkauft zu haben.

Bei den angeklagten Justizbediensteten handelt es sich um - mittlerweile zum Teil pensionierte, entlassene oder suspendierte - Kanzleibedienstete, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher, die mit Exekutionsverfahren befasst waren. Ermittelt worden war gegen 23 Beamte. In zehn Fällen wurde das Verfahren eingestellt, u.a. wegen Verjährung, erklärte der ein Sprecher der WKStA.

Gegen die übrigen 13 wurde zum größten Teil Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben - und zwar in den Fällen, wo die Justizbediensteten über „amtsmissbräuchliche Abfragen“ im elektronischen Verfahrensregister an die Daten kamen. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses müssen sich jene Beamte verantworten, die ihnen aus der Aktenbearbeitung bekannte Daten verkauften.

Auch gegen das Unternehmen, das die Daten kaufte und weiterverkaufte, wurde ermittelt. Dieses Verfahren wurde aber aus Beweisgründen eingestellt. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass das Unternehmen über die Herkunft der Daten bescheid wusste.

Über die Anklage wird ein unabhängiges Schöffengericht entscheiden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, unterstrich die WKStA in einer Aussendung. (APA)