Zwei Jahre Haft für ein paar Euro

Gestern sorgte ein Strafurteil erneut für Kopfschütteln. Es ging um einen kleinen Dieb.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck –Als „freiberuflicher Wochenendgestalter“ schlug sich ein Deutscher zuletzt durchs Leben. Anscheinend nicht allzu erfolgreich. Begann der 49-Jährige ab Mai 2010 doch in Bludenz, Höchst, Erpfendorf, St. Johann und Rietz, mit Drähten in Opferstöcken diverser Kirchen nach Geld zu fischen.

Erst beim neunten Zugriff wurde das verirrte Schäflein dabei im Gotteshaus erwischt. Zehn Euro Beute wurden sichergestellt.

Gestern am Landesgericht konnten dann 160 Euro sicher als insgesamte Beute festgestellt werden. Viermal blieb der Betrag der gefischten Münzen ungewiss.

Was hier jedoch nach Bezirksgericht klingt, war Thema eines Strafprozesses am Landesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls.

Gewerbsmäßig, da der Mann ansonsten ohnehin kein Geld hatte, und schwer, da der Deutsche seine Fischerei in einem zur Religionsausübung dienenden Raum durchgeführt hatte. Macht für den kleinen Dieb nach dem „aktuellen“ Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Erst einen Tag zuvor hatte in Tirol jedoch ein Urteil für Aufsehen gesorgt, wonach ein bereits rückfälliger 33-jähriger Alkofahrer für eine – fahrlässige – Todesfahrt mit 2,2 Promille mit einem Strafrahmen von drei Jahren bedroht war. 15 Monate teilbedingte Haft ergingen über den Mann – fünf Monate soll er unbedingt verbüßen. Und dies obwohl jugendlicher Leichtsinn auszuschließen war, die Folge mit dem Tod des 15-Jährigen dramatisch und sich der Alkolenker vom Unfallort entfernt hatte.

So billig wurde es für unseren gestrigen – vorsätzlichen – Dieb freilich nicht. Angesichts der Vorstrafen konnte sich das Gericht nicht mehr überwinden, einen Teil der Strafe nachzusehen. Die blieb dann nach einem Geständnis zwar im unteren Viertel des Strafrahmens, betrug aber immer noch zwei Jahre Gefängnis. Noch zuvor hatte der in Untersuchungshaft Befindliche betont, dass er jetzt aber genug von der Gefängniszelle habe. Derlei Urteile ergehen übrigens gar nicht so selten.

Für die Gesellschaft bringen sie so gestaltet rein gar nichts. Eine politische Evaluierung unseres Strafenkataloges erscheint mehr als überfällig.