Schlappe bei Wahlrecht: CDU will noch im August neu verhandeln
Ein Gesetzentwurf solle nach Möglichkeit noch vor Jahresende vorliegen, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionschef im Bundestag, Günter Krings.
Berlin - Nach dem Nein des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu der von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzten Wahlrechtsreform will die CDU/CSU noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen über eine Novelle verhandeln. Ein Gesetzentwurf solle nach Möglichkeit noch vor Jahresende vorliegen, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionschef im Bundestag, Günter Krings, der Zeitung „Die Welt“. Damit wäre gewährleistet, dass die nächste Bundestagswahl „rechtlich auf sicheren Füßen steht.“
Verhandlungen mit der dritten Oppositionspartei, der Linken, schloss Krings zunächst aus. Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen - „die Notwendigkeit, hier zwingend auch die Linkspartei mit ins Boot zu holen, sehe ich derzeit nicht,“ sagte der CDU-Politiker.
Krings deutete an, dass nun an einem Verfahren gearbeitet werde, das auf einen Ausgleich der Überhangmandate hinauslaufe: Gesucht werde nach einem System, „das einen Ausgleich zumindest der über die Zahl 15 hinausgehenden Überhangmandate ermöglicht“, sagte er. Nach Auffassung der Richter verstößt das Wahlrecht von 2011 gegen die Chancengleichheit der Parteien. Sie forderten insbesondere, die Zahl der Überhangmandate auf 15 zu begrenzen. Diese entstehen in Deutschland, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht. Mit der Erststimme wird in Deutschland ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme unabhängig davon ein Partei. 2009 erhielt die CDU/CSU 24 Überhangmandate. (APA/AFP)