Land verteidigt Praktik bei Ölspurbeseitigung

Von Nikolaus Paumgartten...

Von Nikolaus Paumgartten

Innsbruck –Ein in erster Instanz entschiedener Prozess rund um einen Unfall auf der Hahntennjochstraße wirft jetzt Fragen zur Vorgehensweise der Landesstraßenmeistereien bei der Beseitigung von Ölspuren auf. Anfang Oktober 2009 verunfallte ein Motorradfahrer, weil er auf einer einen Tag alten Ölspur ausgerutscht war. Er zog gegen das Land vor Gericht und bekam Recht. Das Land als zuständiger Straßenerhalter muss dem Mann rund 13.000 Euro an Schmerzengeld, Verdienstentgang und Kosten für Sachschäden bezahlen.

Das Landesgericht stützt sich in seiner Begründung unter anderem auf ein Sachverständigengutachten des Kommandanten der Innsbrucker Berufsfeuerwehr, Erwin Reichel. Darin bezeichnet dieser die Behandlung der Fahrbahn als „nicht dem Stand der Technik entsprechend“. Konkret hatte die Straßenmeisterei Lechtal nämlich das Bindemittel auf die Ölspur aufgetragen und über Nacht liegen gelassen.

Laut Reichel sei es mittlerweile aber Usus, dass Ölspuren gebunden werden und das Bindemittel anschließend beseitigt wird. In einem abschließenden Arbeitsgang müsse die Spur mit speziellen Reinigungsmitteln, so genannten Tensiden, behandelt werden, die verbliebene kleinste Öl­partikel im Asphalt entfernen.

Der Rechtsanwalt des Klägers, Norbert Tanzer aus Telfs, sieht sich in dem Urteil auf der ganzen Linie bestätigt und spricht von einer veralteten Technik, die das Land bei der Beseitigung von Ölspuren anwendet. Diesen Vorwurf weist Bernd Stigger, Leiter der Landesabteilung für Straßenerhaltung, zurück. Es habe sich bisher stets bewährt, das Bindemittel über Nacht liegen zu lassen. Die Straßenmeisterei habe richtig gehandelt.

Das sieht auch der Anwalt des Landes, Walter Heel, so und kündigt an, gegen das Urteil zu berufen.