OGH

Republik Österreich haftet für AMIS-Anlegerschäden

Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergehe wegen Mängeln in der Finanzaufsicht, erläuterte der Anlegeranwalt.

Wien - Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem der APA vorliegenden OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.

Die nun endgültige rechtskräftige Verurteilung der Republik Österreich ergehe wegen Mängeln in der Finanzaufsicht, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl am Donnerstag gegenüber der APA. Um dies festzustellen habe man einen Musterprozess geführt, der nun erfolgreich beendet worden sei.

Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik verwies auf die laufende „Generalbereinigung“ in der Causa, also Vergleichsangebote an geschädigte AMIS-Anleger. Das OGH-Urteil begrenze die Haftung auf die Zeit nach dem 1.1.2002, die Fonds hätten aber seit 1999 existiert. Der OGH habe also gegenüber den Vorinstanzen die Amtshaftung wesentlich eingeschränkt, so der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.

Konkret bedeute der Spruch des OGH, dass die Republik Österreich quasi die Ausfallshaftung für jene Schäden übernehmen muss, die weder aus der AMIS-Konkursmasse, den Luxemburger SICAV-Fonds, noch der Anlegerentschädigung befriedigt werden können, erläuterte Anlegeranwalt Harald Christandl gegenüber der APA. Aus den Luxemburer-SICAV-Fonds, in denen an die 90 Mio. Euro liegen, seien schon Ausschüttungen erfolgt, aber es gehe langsam. Bis zu 60 Prozent der Schäden könnten aus den Luxemburger Fonds abgedeckt werden, erwartet der Anwalt.

Unzureichende Aufsichtstätigkeit

In dem OGH-Urteil (1Ob186/11a) heißt es: „Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei (Republik Österreich, Anm.) der zweit- und drittklagenden Partei für jenen Schaden haftet, den diese nach dem 1.1.2002 aufgrund der unzureichenden Aufsichtstätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsichtsbehörde bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde dadurch erleiden, dass die von ihnen in den Konkursverfahren 236 S 41/05 z und 36 S 42/05x je des Handelsgerichts Wien, gegenüber der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH und in den Liquidationsverfahren der Luxemburgischen Fonds ‚AMIS Funds SICAV‘ und ‚Top Ten Multifonds SICAV‘ angemeldete Forderung von 11.773,08 Euro, die aus Einzahlungen zum AMV/AMIS-Pensionsplan im Zeitraum 1.3.2001 bis 5.9.2005 resultiert, nicht zur Gänze befriedigt wird“, heißt es im OGH-Urteil.

Das seit 2005/2006 laufende Verfahren zur Feststellung der Amtshaftung sei nun endlich abgeschlossen, freut sich Christandl. Viele Jahre habe man einen Musterprozess geführt, nun sei im zweiten Rechtsgang ein OGH-Urteil da. Die Aufsicht habe damals nicht funktioniert, wie nun der OGH festgestellt habe. Österreich habe auch keine funktionierende Anlegerentschädigungseinrichtung, die EU-Richtlinien seien nicht umgesetzt, kritisiert der Anwalt.

Der OGH geht mit der Finanzaufsicht hart ins Gericht: „Aus welchen Erwägungen die Organe der Aufsichtsbehörden keinen Anlass zu intensiveren Nachforschungen sahen, obwohl zahlreiche (zum Teil lang dauernde) Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden waren und zudem erkennbar war, dass die gesamte Konstruktion den führenden Mitarbeitern der Gesellschaft (AMIS) die Möglichkeit eröffnen konnte, auf das Vermögen der Kunden zuzugreifen, ist schon schwer nachvollziehbar“.

AMIS, früher Österreichs größter Finanzdienstleister, ging 2005 in Konkurs. Die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und -Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. In Österreich und Deutschland sind etwa 15.000 Anleger betroffen, der Gesamtschaden beträgt rund 65 Mio. Euro.

Bisher 28,6 Mio. Euro bezahlt

Die AMIS-Pleite kommt die Republik Österreich teuer: Bei der „Generalbereinigung“ der Ansprüche von geschädigten AMIS-Anlegern durch die Republik wurden bisher 28,573.000 Euro ausbezahlt, sagte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Donnerstag zur APA. Bisher haben sich 10.003 Anleger an die Finanzprokuratur gewandt, davon wurden 7.329 abgefunden. Dieses Abfindungsangebot der Republik bestehe weiter, sagte Peschorn: „Wir nehmen noch Angebote an.“

Im Zuge der „Generalbereinigung“ bietet die Finanzprokuratur den AMIS-Anlegern eine Abfindung von 27 Prozent ihrer Forderung. Dafür erklärt sich der Anleger gegenüber dem Bund und der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) für abgefunden. Die Ansprüche gegen den Luxemburger SICAV-Fonds bleiben aber aufrecht.

Durch den heute bekanntgewordenen Spruch des OGH erwartet sich Peschorn keine neuen Belastungen. Eigentlich könnten die Ansprüche dadurch nur weniger werden, da das Gericht ja die Haftung der Republik auf die nach dem 1.1.2002 entstandenen Schäden eingeschränkt habe. Der Bund hafte nun nicht mehr für die ganze Periode. Außerdem sei der OGH-Spruch kein Leistungsurteil, sondern eine Feststellung. Geschädigte Anleger könnten daraus unmittelbar nichts ableiten, sondern es müsse jeder Einzelne ein Leistungsbegehren geltend machen. Hingegen ersparten sich die Anleger bei der Annahme der „Generalbereinigung“ ein Verfahren, wirbt Peschorn für dieses Abfindungsangebot der Republik. (APA)