Kufsteinerin fiel durch Fördernetz

Pensionistin war in Wörgl in der Übergangspflege. Jetzt ist weder das Land Tirol noch das Bundessozialamt für einen Zuschuss zuständig. Die Familie musste über 3000 Euro selber bezahlen.

Von Wolfgang Otter

Wörgl –Wohin mit betagten Menschen, die nach einem Unfall noch Betreuung brauchen, die jedoch zuhause nicht möglich ist ? Das Krankenhaus ist nicht die richtige Adresse, denn sobald medizinisch möglich, werden Patienten hier entlassen. Kurzzeit- oder Übergangspflege heißt das Zauberwort, damit soll es Senioren möglichst lange ermöglicht werden, im Notfall Hilfe zu bekommen, um dann so bald als möglich wieder nach Hause zu gehen.

Eine Idee, die die Stadt Wörgl aufgegriffen hat und nun im Seniorenheim vier Betten zur Übergangspflege zur Verfügung stellt. Jetzt allerdings schlagen Vize-BM Evelin Treichl, Pflegedirektorin Annemarie Dinkhauser und Heimleiter Harald Ringer Alarm. Durch einen Fall einer 80-jährigen Kufsteinerin, die in Wörgl diese Übergangspflege in Anspruch genommen hat, entdeckten sie eine für die Seniorin und deren Angehörige teure Lücke.

Die Frau war nach zehn Tagen Krankenhausaufenthalt nach Wörgl zur Übergangspflege gekommen. Nachdem sie von dort wieder zuhause war und die Kostenübernahme bzw. einen Zuschuss für die Pflege beantragte, kam das böse Erwachen. Das Bundessozialamt hätte zwar eine Beihilfe geleistet – in diesem Fall für die pflegenden Angehörigen –, wenn die Frau bereits ein Jahr lang in Pflegestufe III angemeldet gewesen wäre. War sie aber nicht, sondern erst einen Monat. Dieser Monat wiederum reicht aber aus, dass das Land Tirol seinerseits das Ansuchen ablehnte: Das finanziert die Pflege nämlich nur, wenn die Frau Pflegestufe I oder II hätte oder ein Notfall wäre. Da keines der Kriterien zutraf – die Frau erhält ja bereits Pflegegeld vom Bund, aber eben zu kurze Zeit –, mussten die Kufsteinerin und ihre Familie rund 3000 Euro hinblättern. Was die Leitung des Wörgler Heims alarmiert: Es ist kein Einzelfall.

SP-Landesrat Gerhard Reheis will sich diesen Fall erst anschauen, bevor er dazu Stellung nimmt. Er verspricht aber eines: Sollte es Verbesserungsmöglichkeiten geben, wäre er gerne bereit, darüber zu reden, auch mit dem Bundessozialamt. Dort verweist man darauf, dass durch die Umstellung vom Landes- auf Bundespflegegeld durchaus eine Lücke entstanden sein könnte. Aber der Zuschuss für die Übergangspflege werde deshalb erst nach einem Jahr geleistet, weil man damit eine Auszeit für pflegende Angehörige finanziere.