Russische Hoteldeals: BH räumt Fehler bei Prüfung ein
Die BH Imst prüft die Hotelkäufe durch Russen im Ötztal noch einmal, glaubt aber nicht an Rückabwicklung. Möglich wäre eine Nichtigkeitsklage.
Von Max Strozzi
Sölden, Imst –Rund um die umstrittenen Hotelverkäufe im Ötztal durch russische Investoren über ein verschachteltes Firmenkonstrukt hat die BH Imst jetzt Fehler bei der Prüfung eingeräumt. Sie will jetzt die Deals wie berichtet noch einmal unter die Lupe nehmen. „Wir haben in unseren Unterlagen einen Stolperstein gehabt. Diesen Fehler müssen wir zugeben“, erklärt der stv. Bezirkshauptmann Andreas Nagele, zuständig für Grundverkehr. „Wir haben den Angaben des Anwalts vertraut, dass es sich um eine EU-Gesellschaft handelt. Wenn diese aber beherrschend in russischer Hand ist, hätte der Kauf nach dem Ausländer-Grundverkehr bewertet werden müssen“, so Nagele. Darin ist es im Wesentlichen vorgesehen, dass Nicht-EU-Bürger nur unter bestimmten Bedingungen – etwa aufgrund von öffentlichem Interesse – Grund und Immobilien in Tirol kaufen können.
Wie berichtet, haben russische Investoren in den vergangenen Monaten über zwei zwischengeschaltete Gesellschaften in Spanien und Tirol drei Hotels im Ötztal gekauft: das Valentin in Sölden sowie die Hotels Josl und Gamper, beide in Obergurgl. Weil die Zwischengesellschaften den Sitz in der EU haben, könnte durch dieses Firmenkonstrukt das Ausländer-Grundverkehrsgesetz umschifft worden sein. Jetzt will die BH Imst noch einmal prüfen, ob die Hoteldeals nach dem Ausländer-Grundverkehr zu bewerten sind. Die Prüfung dürfte sich wegen Urlauben bis September ziehen. „Wir werden überlegen, ob man die gewährte Bestätigung (nach EU-Recht, nicht nach Ausländer-Grundverkehr, Anm.) aus der Welt schaffen kann.“ Dies bedeute aber nicht, dass der Deal rückabgewickelt wird. „Ich glaube nicht, dass diese Sache rückgängig gemacht werden kann“, so Nagele. „Ich denke nicht, dass der Ausländer-Grundverkehr eine Rückabwicklung vorsieht.“ Nach Auskunft von Juristen müsste für eine mögliche Rückabwicklung eine Nichtigkeitsklage eingebracht werden.
Interessant auch: Während im Firmenbuch die österreichische Tochtergesellschaft der Russen als Hoteleigentümer eingetragen ist, werden im Grundbuch weiter die jeweiligen österreichischen Hotels als Grundeigentümer angeführt – im Beispiel des Hotels Valentin also die Hotel Valentin GmbH. Damit treten nicht die Russen offiziell als Grundeigentümer auf, das wäre nach dem Gesetz nicht möglich. Entscheidend könnte aber laut Auskunft des Landes sein, wer die Verfügungsgewalt über die Grundstücke hat. Das dürften die russischen Investoren sein, denn ihnen gehören ja die Hotels auf den Grundstücken.