Wechselberger würde Landärzten Apotheken lassen
Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger fordert von der Politik ein Signal zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung am Land. Anlass dafür ist der Verfassungsgerichtshof, der zuletzt die Regelung gekippt hat, wonach in Gemeinden mit zwei Kassenärzten die Ärzte ihre Hausapotheken nach zehn Jahren zusperren müssen, wenn eine Apotheke eröffnet wird.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung müssen in Gemeinden mit drei Kassenärzten die Ärzte ihre Hausapotheken nach drei Jahren einstellen, wenn eine Apotheke eröffnet wird. In Gemeinden mit zwei Kassenärzten wurde den Ärzten, die ihre Hausapotheke schon vor 2008 hatten, hingegen eine Übergangsfrist von zehn Jahren zugestanden. Die Verfassungsrichter sehen darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und haben die Regelung mit Ende 2013 aufgehoben.
Nach Ansicht Wechselbergers löst dieses Erkenntnis bei den betroffenen Landärzten eine ökonomische Verunsicherung aus. Im Gespräch mit der APA appellierte der Ärztekammer-Präsident daher an die Politik, die ärztliche Versorgung in den ländlichen Gemeinden sicherzustellen. Er erinnerte daran, dass in manchen ländlichen Gemeinden schon jetzt die Nachbesetzung von Hausarztstellen schwierig sei. Was das VfGH-Erkenntnis nun für die ärztliche Versorgung bedeute, hänge von der Reaktion des Gesetzgebers ab.
Wechselberger sieht zwei Möglichkeiten: Nachdem die Höchstrichter die beiden unterschiedlichen Fristen als gleichheitswidrig erkannt haben, könnte der Gesetzgeber für die Hausapotheken in allen ländlichen Gemeinden die höhere Frist von zehn Jahren festlegen. Noch lieber wäre dem Ärztekammer-Präsidenten allerdings die Schaffung eines „dualen Systems“. Damit sollte Landärzten der unbeschränkte Verkauf von Medikamenten erlaubt werden, ohne dabei die Konzessionen für die Apotheken zu beschränken. Damit könnte nach Ansicht Wechselbergers auch für die Patienten eine gute ärztliche und medikamentöse Versorgung gesichert werden.