Sprachliche Frühförderung - Mit August gilt Vertrag auch in Tirol
Die Fördermaßnahmen für drei- bis sechsjährige Kinder mit Sprachproblemen treten mit Anfang August auch in den beiden letzten ausständigen Bundesländern Tirol und Wien in Kraft
Wien – Mit Anfang August tritt die 15a-Vereinbarung zur sprachlichen Frühförderung in Kindergärten nun auch in Wien und Tirol, den beiden letzten ausständigen Bundesländern, in Kraft. Damit gilt die Vereinbarung in allen neun Bundesländern, hieß es aus dem Integrationsstaatssekretariat zur APA. Die Länder erhalten von heuer bis 2014 jährlich fünf Mio. Euro vom Bund, wenn sie die Mittel entsprechend kofinanzieren. Mit dem Geld sollen Fördermaßnahmen für drei- bis sechsjährige Kinder mit Sprachproblemen finanziert werden.
Binnen drei Monaten nach Inkrafttreten übersenden die Länder dem Staatssekretariat ihre Konzepte - darin finden sich etwa pädagogische Strategien und eine grobe Budgetierung. Im kommenden Kindergartenjahr 2012/2013 werden Sprachstandsfeststellungen und Sprachförderungen in den Kindergärten durchgeführt.
Der von 2008 bis 2010 erstmals ausgezahlte Bundeszuschuss zur sprachlichen Frühförderung war im Vorjahr ausgelaufen, wird nun aber weitergeführt. (APA)