Landespolitik

Tirol streicht den Hüter des Grundverkehrs

Der Landesgrundverkehrsreferent hat zuletzt Immobiliengeschäfte von Russen aufgerollt. Jetzt fällt er der Verwaltungsreform zum Opfer.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Im strengen Tiroler Grundverkehrsgesetz steht dem Landesgrundverkehrsreferenten ein gesetzlich verankertes Kontrollrecht zu. Im genehmigungspflichtigen landwirtschaftlichen Grundverkehr und bei Immobiliengeschäften mit EU-Ausländern kann er Berufung gegen Entscheidungen der Erstinstanz erheben, bei anzeigepflichtigen Rechtserwerben auf nachträgliche Überprüfungen drängen. Zuletzt war das im Ötztal der Fall, wo russische Geschäftsleute über eine spanische Firma drei Hotels erworben haben.

Aufgrund eines TT-Berichts wird auch der Verkauf der Wunschvilla der russischen Milliardärin Jelena Baturina in Aurach neu aufgerollt. Nachdem Baturina nicht kaufen durfte, hat eine niederländische Gesellschaft die Luxusimmobilie erworben. Eigentümer ist der Gatte der Verkäuferin, für Baturina wurde jedoch ein Pfandrecht von 5,5 Mio. Euro eingetragen.

Für den stellvertretenden Landesgrundverkehrsreferenten Richard Bartl besteht der Verdacht, „dass der Verkauf genehmigungspflichtig war“. Wegen des Pfandrechts könnte Baturina Miteigentümerin der Firma sein und eine Umgehung vorliegen.

Im Zusammenhang mit illegalen Freizeitwohnsitzen hat der Grundverkehrsreferent im Vorjahr übrigens 57 Anzeigen erstattet. Doch nach der beabsichtigten Verwaltungsreform soll die Funktion des Hüters des Tiroler Grundverkehrs gestrichen werden. So steht es zumindest im Entwurf für das Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz.

Nach den jüngsten Fällen wird allerdings wieder über eine Kontrollinstanz nachgedacht. Für SP-Klubchef Hans-Peter Bock und SP-LA Klaus Gasteiger muss über die Abschaffung des Grundverkehrsreferenten noch geredet werden. ÖVP-Klubchef LA Josef Geisler spricht sich ebenfalls für eine Kontrollinstanz aus. „In welcher Form diese dann installiert wird, darüber kann man ja verhandeln. Der Entwurf ist ja erst ein Vorschlag.“

Gasteiger kritisiert die Scheinheiligkeit in der Grundverkehrsdebatte. Er verweist auf die Konstruktion der Proscher Agrar Gmbh, über die der Seilbahnunternehmer Heinz Schulz Eigentümer eines Hofes wurde. „Das Land hat bis heute nichts unternommen.“ Das Grundverkehrsgesetz gehöre, so Gasteiger, entweder gänzlich abgeschafft, oder so überarbeitet, dass weder die Fälle mit den russischen Investoren noch die Causa Schultz wiederholbar und selbstverständlich rückabzuwickeln seien.