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Leihopa: Mutter droht doch kein Verfahren

Innsbruck – Vernachlässigung eines Unmündigen: So lautete der Verdacht, der zu einem Ermittlungsverfahren gegen eine Innsbrucker Mutter führ...

Innsbruck –Vernachlässigung eines Unmündigen: So lautete der Verdacht, der zu einem Ermittlungsverfahren gegen eine Innsbrucker Mutter führte. Der Grund: Die Frau hatte ihren achtjährigen Sohn entgegen dem Wunsch der Behörden einem verurteilten Mörder anvertraut. Ihr Verhalten dürfte allerdings ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Frau eingestellt. Entsprechend wird‘s auch keinen Prozess geben.

Zur Erinnerung: Der so genannte „Leihopa-Fall“ sorgte­ bereits im Frühjahr 2010 für Schlagzeilen. Ein etwa 60-jähriger Tiroler hatte sich in Zeitungsinseraten als Kindes­betreuer angeboten.

Eine Innsbrucker Mutter nahm das Angebot an. Eine scheinbar gute Entscheidung – ihr achtjähriger Sohn verstand sich blendend mit seinem „Leihopa“.

Doch dann störte ein anonymer Zeuge, der offenbar die dunkle Vergangenheit des Kinderbetreuers kannte, den Frieden. Und zwar mit einer Mitteilung an die Behörden. Die ließ beim Innsbrucker Jugendamt ebenso wie bei der Staatsanwaltschaft die Alarmglocken schrillen.

Der Grund: Der Leih­opa musste sich Ende der 90er-Jahre wegen Mordes vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Jugendbetreuer vor, einen zwölfjährigen Schützling in den Selbstmord getrieben zu haben­.

Der Bub und sein Betreuer hatten ein ungewöhnlich enges Naheverhältnis. So eng, dass die Mutter ihrem Sohn jeden weiteren Kontakt zum Betreuer verbot. Mit fatalen Folgen – der Mann und das Kind flüchteten für etwa zwei Wochen nach Bayern. Dann versprach der Tiroler, den Buben wieder der Obhut der Mutter zu übergeben.

Dazu kam‘s allerdings nicht mehr: Am Tag der vereinbarten Übergabe erschoss sich der Zwölfjährige in der Wohnung und im Beisein seines Betreuers mit dessen Pistole. Der Mann gab später an, er habe sich gleichzeitig mit einem Gewehr töten wollen. Eine Ladehemmung verhinderte angeblich den Selbstmord.

Die Quittung des Gerichts: 13 Jahre Haft, etwa acht Jahre hat der Mann tatsächlich abgesessen.

Zurück zum aktuellen Fall: Obwohl die Mutter des Achtjährigen 2010 von den Behörden über die Vergangenheit des Leihopas informiert wurde, vertraute sie ihm weiterhin ihren Sohn an. Bis das Jugendamt einschritt und ihr vorläufig die Obhut für das Kind entzog. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Inzwischen lebt der Bub wieder bei seiner Mutter. (tom)