Natur

Nach Tiroler Fall: Kontrolle bei Kindesabnahme stärken

Innsbruck – Eine Kindesabnahme in Tirol soll jetzt zu verstärkter gerichtlicher Kontrolle der Jugendwohlfahrt führen bestätigte das Justizmi...

Innsbruck –Eine Kindesabnahme in Tirol soll jetzt zu verstärkter gerichtlicher Kontrolle der Jugendwohlfahrt führen bestätigte das Justizministerium einen Bericht von Ö1. Einem Ehepaar in Innsbruck seien zwei Kinder wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch abgenommen worden. Drei Monate später wurde dieser Verdacht per Gutachten und Gerichtsverfahren entkräftet, die Kinder kamen zurück. Ob die Kindesabnahme gerechtfertigt war oder nicht, sei wegen der Gesetzeslage nicht zu überprüfen gewesen. Der Fall beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Entscheidungen der Jugendwohlfahrt zu Kindesabnahmen sollen künftig stärker gerichtlich kontrolliert werden. Dabei geht es u. a. darum, dass sowohl das Kind als auch die Obsorgebeauftragten – in der Regel also die Eltern – einen Antrag stellen dürfen, um die Rechtmäßigkeit der Abnahme prüfen zu lassen. Im Justizministerium betonte man, dass es keinen Anlassfall für die neuen Maßnahmen gebe.

Ein zweiter Punkt: Künftig soll es eine rasche vorläufige Entscheidung des Gerichts geben, ob Kinder aus Heimen in die Familie zurückkommen können. Diesen vorläufigen Beschluss können Eltern oder Kinder beantragen. Bisher dauert es oft ein Jahr oder mehr, weil Gutachten notwendig sind. (TT, APA)