Schwimmen

Jukic-Anwalt Krankl kündigte Prozessflut gegen Verband an

Neben dem Olympia-Starter vertritt der Rechtsanwalt auch noch den Salzburger Landesverband und acht Salzburger Vereine.

Wien - Der österreichische Schwimmverband (OSV) hat noch vor seinem für 15. September in Linz angesetzten Verbandstag mit einer Prozessflut zu rechnen. Rechtsanwalt Thomas Krankl kündigte am Montag gegenüber der APA an, außer für den vom OSV gesperrten Olympia-Vierten Dinko Jukic auch für den vom OSV ausgeschlossenen Salzburger Landesverband und acht Salzburger Vereine Klagen einzubringen.

Dies seien die neun Klagen, über die Krankl und Jukic am Vortag in der ORF-Sendung „Sport am Sonntag“ im Ansatz gesprochen hatte. „Es geht da bei jeder Klage um ein Prozesskosten-Risiko von rund 15.000 Euro“, sagte der Jurist. Außerdem würden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, da der Landesverband nach dem Ausschluss keine Fördermittel mehr erhalten habe.

Krankl ist sich zu 100 Prozent sicher, dass er mit seinen Klagen durchkommen werde. Ausgesprochen wurde der Ausschluss durch den OSV, nachdem dem Salzburger Verband und den Vereinen um den vergangenen Jahreswechsel bei einem im Vorjahr zur Gewinnung von Nachwuchsschwimmern veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen vorgeworfen worden waren.

Krankl: „Ein Landesverband ist aber ein Zweigverein des OSV und kann gar nicht ausgeschlossen werden.“ Der ehemalige Schwimmer vergleicht es damit, als würde die Bundesregierung - verfassungswidrig - ein ihr nicht genehmes Bundesland aus Österreich ausschließen. Beim ausgeschlossenen Salzburger Verband und dessen Präsidenten Christian Schneeberger glaubt man zudem ohnehin den Grund für den Ausschluss zu kennen.

Schneeberger hatte 2008 beim Verbandstag gegen Amtsinhaber Paul Schauer um die Funktion des OSV-Präsidenten kandidiert, war ihm nur knapp unterlegen. Am Samstag nächster Woche wird nun in Linz der Vorstand und damit auch der Präsident erneut gewählt. Krankl wurde erst im Laufe des Frühjahrs von Salzburger Seite mit der Sache betraut, prominenter ist er aktuell aber durch die Vertretung von Jukic im Gespräch.

Schon 2008 hatte er die Familie Jukic juristisch begleitet, und das erfolgreich. Der Klage von Trainervater Zeljko Jukic gegen ein Vorstandsmitglied des Wiener Landesschwimmverbands wurde damals stattgegeben, der Funktionär wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der nunmehrige „Fall Jukic“ schlägt freilich noch höhere Wellen.

Die gegen den 23-Jährigen wegen Beschimpfungen von OSV-Funktionären ausgesprochene Sperre sei für Krankl schon wegen der OSV-Statuten fragwürdig. „Der OSV hat den Auftrag, den Schwimmsport zu verbreiten und zu vervollkommnen“, erklärte Krankl. Wenn nun Dinko Jukic als bester österreichischer Schwimmer Kritik übt, müsse der OSV eher versuchen danach zu handeln als den Athleten zu sperren.

OSV-Präsident Schauer wollte sich gegenüber der APA zu den von Jukic und Krankl im Fernsehen getätigten Aussagen nicht näher äußern, legte aber doch wert auf eine Feststellung. „Es stimmt nicht, dass ich Dinko in London nicht persönlich zu seinen Erfolgen gratuliert habe“, meinte der 65-Jährige. „Dafür gibt es Zeugen.“ Darüber hinaus stellte Schauer fest, dass der Verbandstag das oberste OSV-Organ ist und damit jede Art von Urteil fällen kann.

Beim Verbandstag geht es außer der Neuwahl des Präsidiums bzw. des Präsidenten auch um einen Einspruch von Jukic gegen seine einjährige Sperre, auf zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Laut Schauer habe der Athlet diese Berufung allerdings noch nicht eingebracht. Stimmberechtigt beim Verbandstag sind die Mitglieder der Vereine, sie könnten das Urteil des Verbandsgerichts gegen Jukic wieder aufheben. (APA)