Deutschland

Vorerst kein Verbot von Steuerdaten-Kauf

Die deutsche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wollte ein Gesetz gegen den Ankauf von Steuerdaten. Doch die Regierung bremst, und auch ihre eigene Partei, die FDP, zieht nicht mit. Also wird wohl nichts draus.

Berlin - Scharfe Kritik der Opposition, Widerstand auch in der eigenen Partei: Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist mit ihrem Vorstoß, die Nutzung illegal erworbener Steuerdaten unter Strafe zu stellen, vorerst gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt stattdessen dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz absolute Priorität. Finanzminister Wolfgang Schäuble nannte den Vorschlag der FDP-Kollegin einen „Nebenkriegsschauplatz“. Unterstützung kam nur vom Anwaltsverein.

Die deutsche Regierung „prüft und diskutiert“ zwar nach den Worten von Regierungssprecher Steffen Seibert die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung, um den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten zu verbieten. Das Steuerabkommen mit der Schweiz sei aber die „bestmögliche Lösung“. Allerdings lehnt die SPD das Abkommen ab.

Im FDP-Präsidium fand die Initiative der Justizministerin keine Unterstützung. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte am Montag: „Wir sind übereingekommen - mit großer Mehrheit -, dass wir uns voll darauf konzentrieren, das Steuerabkommen zu ratifizieren.“ Die Parteispitze habe von dem Vorstoß erst aus den Medien erfahren.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, deren rot-grüne Landesregierung zuletzt Steuerdateien angekauft hatte, sagte: „Die FDP muss sich entscheiden, ob sie an der Seite der Steuerehrlichen oder an der Seite der Betrüger steht.“ Kraft hält das vorliegende Steuerabkommen mit der Schweiz nicht für zustimmungsfähig. Die Steuer-CDs hatten in Deutschland eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst, weil Steuerbetrüger ihre Aufdeckung befürchteten.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte angekündigt, eine Regelung gegen den Ankauf illegal erlangter Steuerdaten zu prüfen. Sie unterstütze damit eine Bundesratsinitiative aus Hessen. In der vom hessischen FDP-Justizminister Jörg-Uwe Hahn angeführten Initiative gegen Datenhehlerei wird allerdings der Ankauf von Steuerdaten ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen.

In der Länderkammer (Bundesrat) hat die christlich-liberale Koalition keine Mehrheit und eine Initiative gegen den Ankauf von Steuerdaten damit keine Chance. Das deutsche Verfassungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Staat angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuerbetrüger nutzen darf - auch wenn die Bankdaten ursprünglich gestohlen wurden.

Schäuble verwies im Deutschlandfunk darauf, dass der Daten-Ankauf rechtlich gerechtfertigt sei. Daran habe sich auch die christlich-liberale Bundesregierung beteiligt. „Wir sind allerdings der Überzeugung, dass der bessere Weg ist, dass wir durch das Abkommen mit der Schweiz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich diese Fragen gar nicht mehr stellen“, sagte er.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte der „Süddeutschen Zeitung“, Steuerhinterziehung gehöre mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft. Sie sei „kein Kavaliersdelikt, aber das heißt nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf“, fügte sie hinzu.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) betonte, der Staat dürfe sich nicht selbst krimineller Methoden bedienen. Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben sei zwar ein legitimes Ziel, dabei dürfe aber nicht nach dem Grundsatz verfahren werden „Der Zweck heiligt die Mittel“. (APA/dpa)