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Befragung zum Wiener Parkpickerl kommt nicht

Eine Volksbefragung zum Parkpickerl wird es - wie schon erwartet - nicht geben. Das Wiener Rathaus hat der ÖVP offiziell den Bescheid geschickt, laut dem die von ihr begehrte Abstimmung nicht durchgeführt werden kann. Die Fragestellung sei als nicht zulässig bewertet worden, berichtete die Volkspartei. Die ÖVP will nun gegen diese Entscheidung eine Berufung einlegen.

Die zuständige Magistratsabteilung 62 hat laut ÖVP festgestellt, dass der Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zur geplanten Kurzparkzonen-Ausweitung nicht Folge gegeben wird. Es sei die erforderliche Mindestzahl an Unterschriften zwar eingelangt, die Fragestellung aber nicht erlaubt - da sie sich auf Gemeindeabgaben bezieht, über die nicht abgestimmt werden dürfe.

Die ÖVP ist der Ansicht, dass die Wiener sehr wohl ihre Meinung kundtun könnten, wobei sie sich auf entsprechende Rechtsgutachten bezieht. Parteichef Manfred Juraczka zeigte sich in der Aussendung überzeugt: „Für die rot-grüne Stadtregierung ist das maximal eine Atempause.“ Denn die Volkspartei will innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Bleibt diese erfolglos, sollen Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof befasst werden.

Und auch in der erste Sitzung des Gemeinderats am kommenden Freitag will die ÖVP Druck machen. Sie wird einen Neuwahlantrag einbringen, kündigte ein Sprecher heute an. Rot-Grün treibe die Ausweitung der Pickerlzonen gegen den Wunsch der Bürger voran und sei somit gescheitert, ist die Volkspartei überzeugt.

Wobei es sehr wohl eine Volksbefragung geben wird, wenn auch nicht zum Parkpickerl im Speziellen, sondern generell zur Zukunft der Parkraumbewirtschaftung im Wien. Die Befragung soll im Frühjahr abgehalten werden, die Fragestellung wird derzeit erarbeitet.