Innenpolitik

Staatsbürgerschaften: Freispruch gegen Koloini aufgehoben

Neben Haiders ehemaligem Protokollchef müssen auch die eingebürgerten Russen und ein Anwalt nochmals vor Gericht.

Wien – Die Affäre um die Einbürgerung von zwei Russen wird noch einmal vor Gericht ausgefochten. Das Oberlandesgericht Wien hat den Freispruch gegen den ehemaligen Protokollchef des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, Franz Koloini, die zwei Russen und einen Anwalt aufgehoben. Dem entsprechenden Antrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde bereits am 17. August stattgegeben, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der APA einen Bericht von ORF Kärnten. Das Verfahren startet damit neu.

In der Causa dreht sich alles um Haider und die millionenschweren Kraftwerke-Betreiber Alexey B. und Artem B.. Letztere hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Mio. US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Haider errichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel 1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Mitte Jänner 2007 bekamen die russischen Geschäftsmänner nach Interventionen Haiders beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Richterin Gerda Krausam ging beim ersten Verfahren davon aus, dass die geflossenen Millionen tatsächlich Sponsor-Gelder waren und diese nicht nachweislich mit dem Thema Staatsbürgerschaft verknüpft waren. Bei den Russen fehle es jedenfalls an der subjektiven, auf eine Bestechung gerichteten Tatseite. Zum selben Ergebnis kam die Richterin beim Anwalt der beiden, der in die Sache involviert war und die Geldbeträge zur Auszahlung angewiesen hatte. Bei Koloini fehlt laut Gerichtsurteil der Beweis um sein Wissen, dass die Gelder, die sich auf dem von ihm zur Auflösung gebrachten Hypo-Konto angesammelt hatten, aus rechtswidrigen, allenfalls strafbaren Handlungen des Kärntner Landeshauptmanns herrührten.

Das Oberlandesgericht folgte Krausam nicht sondern der Berufung der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Kritisiert wurde, dass die Beweiswürdigung nicht entsprechend verlaufen sei. Einander widersprechende Angaben seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. (APA)