Der Lärm ging, die Deponie blieb
Im Zuge des Baus der Autobahneinhausung Amras entstand ein Zwischenlager für Aushubmaterial. Dessen Bewilligung ist längst abgelaufen, die Stadt ordnete eine Ersatzvornahme an. Die Firma will jetzt aktiv werden.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Die Amraser haben ihr Ziel erreicht. Die Lärmhölle, ausgehend von der nahen Inntalautobahn, gegen die sie über Jahrzehnte erbittert gekämpft haben, gibt es nicht mehr. Seit Inbetriebnahme des zweiröhrigen Asfinag-Tunnels, der so genannten Autobahneinhausung Amras, herrscht wieder Ruhe in dem beschaulichen Innsbrucker Stadtteil mit Dorfcharakter. Das Leben der Amraser ist ein großes Stück lebenswerter geworden. Der Lärm ging, doch eine große Aushubdeponie blieb.
Es ist ein gewaltiger Hügel, der da südlich des Pradler Friedhofs, und nur durch eine Straße von einer Wohnsiedlung getrennt, seit nunmehr mehreren Jahren in den Himmel ragt. Zumindest die Natur hat sich des Erdhaufens – die Schätzungen reichen von 20- bis 30.000 Kubikmeter – bereits angenommen und ihn teils mit grünen Sträuchern überwuchert.
Doch Stadt und Anrainerschaft hätten sich wohl gewünscht, dass sich auch die betreffende Firma etwas mehr um die Aufschüttung kümmern würde. Nämlich dass sie das Erdreich endgültig beseitigt.
Denn das Zwischenlager für das im Zuge des Baus der Einhausung mitunter angefallene Aushubmaterial war vom Innsbrucker Magistrat nur temporär genehmigt. Nämlich bis Mitte 2011. Das bestätigt auch Hannes Huter, Chef der gleichnamigen Wipptaler Transportfirma. Wie Asfinag-Pressesprecherin Ingrid Partl gegenüber der TT ausführt, wurde bei der Umsetzung der Einhausung vereinbart, dass „das Aushubmaterial in den Besitz des Auftragnehmers übergeht“ und auch fachgerecht zu entsorgen sei. Auftragnehmer war die Firma Bodner, so die Asfinag. Und Bodner habe für ebendiese Erdarbeiten die Firma Huter als Nachunternehmen beauftragt.
Kurze Wege, wenig Belastung durch Lkw-Fahrten. Das war einer der Hauptgründe, wieso der Magistrat das Zwischenlager nach dem Tiroler Naturschutzgesetz einst genehmigte. Doch auch eine zweite behördlich gesetzte Frist verstrich. Bereits hier soll eine so genannte Ersatzvornahme angedroht worden sein. Also die behördlich beauftragte Beseitigung des Materials durch eine Drittfirma. Passiert sei wenig, wie auch ein Anrainer in einer Beschwerde-E-Mail an die Stadt schildert. So seien die Abtransportarbeiten zwar Ende Juli wieder angelaufen, jedoch nur schleppend. Ein Lkw, ein Bagger, ein Fahrer. Die Tagesleistung sei dementsprechend niedrig gewesen, so der Anrainer. Nach wenigen Tagen seien die Arbeiten überhaupt wieder eingestellt worden.
Für die Stadt ist nun offenbar Schluss mit lustig. Vor wenigen Tagen wurde die Ersatzvornahme per Bescheid angeordnet. Die Kosten hierfür würden der Firma Huter vorgeschrieben. Kolportiert wird ein Betrag von mehreren hunderttausend Euro. Gegen den Bescheid ist eine Berufung zulässig.
Und diese kündigt auch Huter gegenüber der TT an: „Wir werden beeinspruchen.“ Schon allein aufgrund der Tatsache, dass, wie Huter behauptet, die Arbeiten bereits wieder aufgenommen worden seien. Bis Ende Oktober sei der Hügel weg. Das Material sei ursprünglich „zu hundert Prozent als Hinterfüll-material“ für die Einhausung vorgesehen gewesen, sagt Huter. Hierfür hätte man es aber sieben müssen. Das sei aufgrund eines Anrainers verhindert worden. Ergo sei der Aushub nicht mehr für seinen Zweck zu verwenden gewesen. Man sei aber stets zur Beseitigung des Zwischenlagers gestanden, so Huter.