Causa Graf: Unerwartete Schützenhilfe von Grünen und ÖVP
Dass gegen den Dritten Nationalratspräsidenten ermittelt wird, obwohl dessen Immunität noch nicht aufgehoben wurde, sorgt für Empörung.
Wien – Unerwartete Schützenhilfe von ÖVP und Grünen gibt es für den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ), gegen den in der Stiftungs-Affäre Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Betrugs von der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden. Grund ist die bisher nicht erfolgte Aufhebung der Immunität Grafs. Dass die Staatsanwaltschaft Wien dennoch Erhebungen eingeleitet hat, empört den Grünen Abgeordneten Karl Öllinger und den Vorsitzenden des Immunitätsausschusses, Wolfgang Großruck (ÖVP). Aus Sicht der Anklagebehörde ist alles rechtens.
Es könne nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, obwohl Graf vom Parlament noch nicht ausgeliefert worden sei, betonte Öllinger, der auch im Immunitätsausschuss sitzt. Das sei „sehr irritierend“, weil nur das Parlament Ermittlungen in solchen Fällen erlauben könne. „Das ist schlicht eine Katastrophe“, meinte er.
Zustimmung kommt vom Vorsitzenden des Immunitätsausschusses. Ermittlungen einzuleiten ohne den Mandatar vorher auszuliefern, „das funktioniert nicht“, so Großruck. Man habe dieses Vorgehen der Anklagebehörden schon häufig kritisiert, dennoch komme es immer wieder vor, kritisierte er. Gegen den „Gesetzesbruch“ werde voraussichtlich der gesamte Ausschuss Protest einlegen, kündigte Großruck an.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien sah man hingegen keinen Grund zur Aufregung. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität sei nicht erforderlich, wenn die Ermittlungen in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, erklärte Sprecherin Nina Bussek. Daher habe bisher auch kein Auslieferungsbegehren verfasst. Ob es im weiteren Verlauf der Erhebungen dann doch noch dazu kommen könnte, konnte Bussek nicht sagen.
Vorgehen der StA für Prammer in Ordnung
Parlamentspräsidentin Barbara Prammer teilt zwar die schwarz-grüne Kritik an der StA. Im „Ö1-Mittagsjournal“ am Mittwoch hielt sie aber fest, dass es gesetzlich und in der Verfassung festgeschrieben sei, dass – wie auch von der StA argumentiert – ein Auslieferungsbegehren nicht erfolgen müsse, wenn die Ermittlungen nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Sollten der betreffende Abgeordnete selbst oder ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses anderer Meinung sein, dann müssten die Ermittlungen allerdings sofort eingestellt werden, erklärte Prammer. Verständnis für den Protest habe sie „ganz ehrlich“ nicht, denn es gebe „immer wieder“ Situationen, wo sich der Ausschuss oder das Plenum beschweren würden, weil Auslieferungsanträge gestellt würden, die gar nicht nötig seien.
SPÖ und Grüne forderten am Mittwoch einmal mehr Grafs Rücktritt, die ÖVP sah den blauen Parteichef Strache in der Pflicht. Das BZÖ glaubt, Graf werde wegen des öffentlichen Drucks von sich aus das Amt niederlegen.
(APA)