OGH-Aufhebung von Kulterer-Freispruch zugestellt
Die Aufhebung der Freisprüche von Ex-Kärntner-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, Ex-Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und Ex-Hypo-Prokurist Albin Ruhdorfer in der Causa um die Pleite-Airline Styrian Spirit durch den Obersten Gerichtshof ist den Parteien zugestellt worden. Nun muss der Prozess am Landesgericht Klagenfurt neu aufgerollt werden. Das Verfahren wird Richter Christian Liebhauser-Karl führen.
Den drei Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie bei der Vergabe von zwei unbesicherten Krediten an die krisengeschüttelte Airline Styrian Spirit im Jahr 2005 in der Höhe von je 1 Mio. Euro ihre Befugnis wissentlich missbraucht und der Bank einen Vermögensnachteil zugefügt haben. Denn die Airline hatte bereits im Jahr 2004 einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von rund 1,5 Mio. Euro erlitten. Der Wirtschaftsprüfer stellte damals fest, dass der Airline der Konkurs bzw. der Ausgleich drohe, sollte nicht eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von zumindest 4 Mio. Euro erfolgen.
Die Höchstrichter kritisieren die erstinstanzlichen Freisprüche wegen Begründungsmängeln etwa „zur ausreichend geprüften Bonität der Kreditwerberin und zur Rolle des Angeklagten Ex-Hypo-Chefs Kulterer“ und sprechen von Scheinbegründungen. Außerdem lasse das Urteil eine inhaltliche Auseinandersetzung „mit entgegenstehenden Beweisergebnissen“ vermissen. So habe das Ersturteil etwa die Aussagen des Angeklagten Xander aufgenommen, derzufolge die Kreditvergabe an die marode Styrian ohne Patronatserklärung auf Kulterers Wunsch erfolgt sein soll, aber nicht ausgeführt, wieso sich der Richter über diese Aussage hinweggesetzt und den Ex-Hypo-Chef freigesprochen habe.
Bestätigt wurden dagegen die Freisprüche für die Vergabe eines Kredits in Höhe von 150.000 Euro an den Privatdetektiven Dietmar Guggenbichler, der sich damals wegen einer hohen Steuerschuld in einer prekären finanziellen Lage befand. Guggenbichler hatte den Kredit trotz mangelnder Bonität nur erhalten, weil dem zuständigen Bankmitarbeiter bekanntgeworden war, dass die Hypo Alpe Adria International eine Haftungserklärung für Guggenbichler abgibt.
Das Verfahren muss jetzt neu aufgerollt werden, einen Terminfahrplan gibt es laut Auskunft des Landesgerichts Klagenfurt vorerst noch nicht.