Gesetzesnovelle

OP-Wartezeit soll transparenter werden

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Um die Wartezeit auf einen Operationstermin transparenter zu gestalten, hat das Land Tirol eine Novelle des Krankenanstaltengesetzes beschlossen.

Innsbruck – Die Krankenanstaltenträger seien zukünftig verpflichtet, transparente Wartelisten in den Bereichen Augenheilkunde, Orthopädie und Neurochirurgie zu führen, sofern die Wartezeiten auf einen Eingriff vier Wochen überschreiten, hieß es in einer Pressemitteilung am Mittwoch nach der Sitzung der Landesregierung.

Patienten, die beispielsweise auf eine Kataraktoperation („Grauer Star“) oder Hüftprothese warten, könnten sich somit über die persönliche Wartezeit informieren. Kriterien für die Reihung der Patienten seien die medizinisch empfohlenen Maßnahmen bei einem bestimmten Krankheitsbild (Indikation) sowie die Dringlichkeit der Operation, hieß es in der Erklärung. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die Einrichtung von transparenten Wartelisten für planbare Operationen“, erklärte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP).

In der Novelle soll zudem die Verpflichtung enthalten sein, dass die Krankenanstalten künftig neben den bereits etablierten Kinderschutzgruppen Opferschutzgruppen zur (Früh-)Erkennung häuslicher Gewalt einrichten müssen. Bis zum Frühsommer 2013 sollen die Neuerungen umgesetzt sein. (APA)