Streit ums Wasser geht weiter
Der Bescheid des Lebensministeriums zu Heinz Schultz‘ Wasserfassungen liegt vor. BM Gasteiger erhöht seine Forderungen.
Von Angela Dähling
Kaltenbach –War das Ableiten von Quellwasser auf Kaltenbacher Gemeindegrund durch Liftbetreiber Heinz Schultz illegal oder nicht? Der Kaltenbacher Bürgermeister, LA Klaus Gasteiger, sagte Ja, Schultz war gegenteiliger Ansicht. Nachdem der diesbezügliche Akt drei Jahre beim Landwirtschaftsministerium zur Entscheidungsfindung lag, wurde dort unlängst nun der Bescheid ausgestellt, wie Bürgermeister Klaus Gasteiger in der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete. „Das Ministerium teilte mit, dass die von Heinz Schultz installierten Wasserfassungen zu entfernen sind“, informierte Gasteiger seine Mandatare.
Der Gemeindechef hatte im Jahr 2007 den Liftbetreiber bei der Behörde angezeigt, weil dieser von Quellen, die auf Gemeindegrund im Kaltenbacher Skigebiet entspringen, Wasser ohne wasserrechtliche Bewilligung abgezweigt haben soll. Die Wasserbehörde gab ihm mit Bescheid vom März 2008 Recht. Schultz baute die Wasserfassungen zurück, berief aber gegen den Bescheid beim Landwirtschaftsministerium, das nun wie beschrieben entschieden hat.
Für den Kaltenbacher Bürgermeister ist das nun ein Grund mehr, sich das entnommene Wasser durch Schultz rückvergüten zu lassen. Bereits im letzten November hatte er dem Liftchef eine diesbezügliche Rechnung in Höhe von 63.500 Euro gestellt. „Weil in dreieinhalb Jahren mindestens 635.040 m³ Wasser abgeleitet und damit Strom erzeugt wurde“, begründete Gasteiger, wie die TT berichtete. Das sei jedoch eine äußerst niedrige Schätzung und die Hälfte der tatsächlichen Annahme. „Ich lasse das Ganze jetzt durch einen Gutachter richtig ausrechnen. Es dürfte viel mehr werden“, sagt Gasteiger.
Heinz Schultz war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die erste Rechnung über 63.500 Euro zahlte er mit der Begründung nicht, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe und dass kein Kaltenbacher Wasser zur Energiegewinnung genutzt werde.