Gleichbehandlungsgesetz

Novelle bringt besseren Diskriminierungsschutz

Vorgesehen ist darin etwa die Ausdehnung der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung. Beschlossen werden soll die Novelle noch in diesem Jahr.

Wien - Ein neues Gleichbehandlungsgesetz, das Ende August in Begutachtung gegangen ist, soll besseren Diskriminierungsschutz bringen. Vorgesehen ist darin etwa die Ausdehnung der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von derzeit einem Jahr auf drei Jahre. Nicht enthalten sind die von Frauenministerin Heinisch-Hosek wiederholt geforderten Frauenförderpläne für Unternehmen.

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz sieht ein sogenanntes „levelling up“ vor: Für die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauungen, Alter und sexuelle Orientierung soll nunmehr das Gleichbehandlungsgesetz für Diskriminierungen beim Zugang oder bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - einschließlich Wohnraum - gelten.

Ausgedehnt werden soll auch die Verpflichtung zur Angabe des Mindestgehalts in Stelleninseraten inklusive Strafbestimmungen auf alle Arbeitgeber. Weiters ausgedehnt wird die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre.

Änderungen sind auch bei der Gleichbehandlungskommission und bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft geplant. So soll der Senat der Gleichbehandlungskommission um die Vertreter der Sozialpartner und der Ministerien verkleinert werden.

Im Zuge der Neuerungen ist von Frauenministerin Heinisch-Hosek unter anderem die Aufnahme von verpflichtenden Frauenförderplänen gefordert worden. Hiermit konnte sie sich allerdings nicht durchsetzen.

Positiv aus Heinisch-Hoseks Sicht ist die Ausdehnung des Zeitrahmens, in dem sexuelle Belästigung angezeigt werden kann. Ebenfalls begrüßt sie die Klarstellung im Entwurf, dass auch eingetragene Partnerschaften vom Diskriminierungsschutz erfasst sind. (APA)