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Mühsamer Auftakt bei Missbrauch-Prozess gegen Tiroler Ex-Anwalt

Die Verteidigung bestand auf die Verlesung des gesamten Gerichtsaktes. Der Richter kündigte eine Vertagung an.

Innsbruck – Mühsam hat sich am Montag der Auftakt des Prozesses am Landesgericht Innsbruck gegen einen Tiroler Ex-Anwalt wegen versuchten sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen gestaltet. Die Verteidigung des emeritierten Juristen beantragte die Verlesung des sechs Bände umfassenden Gerichtsaktes. Dies werde einige Tage in Anspruch nehmen, meinte Richter Markus Neyer. Er kündigte bereits zu Prozessbeginn an, die Verhandlung „auf jeden Fall“ für die Befragung weiterer Zeugen vertagen zu wollen.

Das Verfahren soll im Oktober fortgesetzt werden, teilte der Richter mit. Ein genaues Datum stand vorerst nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen vor, im Februar 2011 versucht zu haben, mit einer damals 17-Jährigen als Gegenleistung für seine anwaltlichen Dienste Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Dem Beschuldigten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Die Angaben des vermeintlichen Opfers seien falsch, die mittlerweile 19-Jährige habe mittlerweile ohnehin schon zugegeben, vor der Polizei gelogen zu haben. Zudem seien ihm die ermittelnden Polizisten „nicht wohlgesonnen“, die Jugendliche könnte deren tendenziellen Fragen falsch verstanden haben. Zudem habe er sie unter anderem aufgrund ihres Gesundheitspasses „auf 25 Jahre geschätzt“, beteuerte der Beschuldigte.

Der Angeklagte soll die 17-Jährige zu einem Termin bei der Polizei begleitet haben. Dabei soll er ihr zu verstehen gegeben haben, dass er als Gegenleistung anstatt Geld lieber Sex wolle. Weiters wurde ihm Verleumdung vorgeworfen. Er soll laut Anklagebehörde behauptet haben, dass das angebliche Opfer in seiner Zeugenvernehmung falsch ausgesagt und ihn damit falsch verdächtigt habe.

Angeklagter soll zwei Prostituierte verfolgt haben

Außerdem soll der 61-Jährige im Frühjahr 2011 zwei Prostituierte beharrlich verfolgt haben. Er soll sie an ihren Standplätzen aufgesucht und trotz deren Weigerung weiter belästigt haben. Auch diese Vorwürfe bestritt die Verteidigung vehement. Der Angeklagte sei lediglich juristisch beratend tätig gewesen, es handle sich um „konstruierte Vorwürfe“. Eine vor Gericht als Zeugin erschienene Prostituierte erklärte jedoch, dass ihr der ehemalige Jurist bis heute wegen Streitigkeiten um eine frühere anwaltliche Vertretung nachstelle, sie am Standplatz beobachte und auch ihre Wohnung im Auge behalte.

Vor dem Richter leugnete der Ex-Anwalt alle Vorwürfe der Prostituierten erneut, er wollte seinen einstigen Mandantinnen immer nur Hilfestellungen geben. Dass er eine der Frauen vor einer Polizeirazzia gewarnt hatte, bezeichnete er im Zuge von mehreren aufgezeichneten Telefonaten nicht als Belästigung, sondern als seine Pflicht als Anwalt - schließlich sei es sein Konkurrenzvorteil gegenüber anderen Rechtsanwälten, wenn er von solchen Geheimrazzien wisse. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess war bereits zweimal vertagt worden, unter anderem weil der Angeklagte sich selbst verteidigen wollte. Der Richter ließ dies aber nicht zu. (APA/fell)