Innenpolitik

Fußfessel für Sexualstraftäter - Neuregelung soll ab 1. Jänner gelten

Die neuen Bedingungen zur Vergabe von Fußfesseln für Sexualstraftäter sollen beim nächsten Justizausschuss am 20. November beschlossen werden.

Wien – Die am Dienstag von Ministerin Beatrix Karl (V) präsentierten neuen Bedingungen zur Vergabe von Fußfesseln für Sexualstraftäter sollen nach den Vorstellungen des Justizressort ab 1. Jänner 2013 gelten. Sie sollen demnächst in Begutachtung gehen und beim nächsten Justizausschuss am 20. November beschlossen werden. Im Gegensatz zur generellen Fußfessel-Regelung müssen Sexualstraftäter nach den Plänen des Justizministeriums auf jeden Fall einen Teil ihrer Haftstrafe absitzen.

Kritik von Innsbrucker Strafrechtler Schwaighofer

Dieser Vorschlag stößt auf Kritik: Der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer meint, dass eine solche Bestimmung möglicherweise gleichheitswidrig ist, wie er am Mittwoch im Morgenjournal des ORF-Radio erläuterte. Speziell bei Sexualstraftaten, die Jahrzehnte zurückliegen, könnte eine Fußfessel gerechtfertigt sein: Etwa wenn eine Verurteilung erst Jahre nach der Tat erfolge, da das Opfer so spät Anzeige erstattet habe, der Täter in der Zwischenzeit gerichtlich unauffällig war, sich vielleicht eine Therapie unterzogen habe und eigentlich keine Gefahr des Rückfalls mehr besteht, wie der Jurist im Morgenjournal erläuterte.

Dem hält man im Justizministerium entgegen, dass man sich sehr genau angesehen habe, ob die vorgeschlagene Regelung womöglich dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, und gehe davon aus, dass sie konform sei. Außerdem weist man darauf hin, dass Experten im Rahmen der Begutachtung ihre Fachmeinung einbringen können. Er könne die Bedenken Schwaighofers nicht nachvollziehen, sagte Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, zur APA und verwies auf die Rechtsmeinung von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, laut der der Gesetzgeber sachlich gerechtfertigte Differenzierungen vornehmen kann. Darüber hinaus betonte er die Verpflichtung, besondere Sorgfalt zu üben.

„Neustart“ sieht Verbesserungen für Opfer

Beim Verein „Neustart“, der sich um entlassene Straftäter kümmert, ist man äußerst zufrieden mit dem Vorschlag Karls, vor der Vergabe einer Fußfessel das Opfer zu hören, wenn es dies wünscht. „Da hätten wir dann einen ‚Link‘ zum Opfer und wären eine Ansprechstelle“, sagte „Neustart“-Sprecher Andreas Zembaty zur APA. Von Bedeutung ist das, wenn das Opfer sich durch den entlassenen Täter bedroht fühlt. „Im Moment ist es ja so, dass das Opfer gar nicht weiß, an wen es sich wenden soll“, erklärte Zembaty.

Seinen Angaben zufolge hatte „Neustart“ bisher 22 Fälle von Sexualstraftätern mit Fußfesseln in Betreuung, in keinem Fall sei es zu einem Rückfall gekommen. Die eigene Schuld einzusehen, statt sich - wie es laut Zembaty bei Sexualstraftätern relativ häufig vorkommt - als Opfer der Justiz zu sehen, sei eine Anforderung, welche die Bewährungshelfer an ihre Klienten stellen. „In den meisten Fällen gibt es ohne Schuldeinsicht ohnehin keine Fußfessel. In einem Fall, wo es nicht so war, haben wir es schließlich hingekriegt“, sagte der „Neustart“-Sprecher. Auch Verdrängen oder Bagatellisieren gilt nicht: „Die Tat muss im Zentrum der Betreuung stehen“, betonte Zembaty.

„Totale Überwachung ist auch mit GPS nicht möglich“

Hundertprozentige Sicherheit wird aber selbst durch Satellitentechnik nicht erreicht: „Eine totale Überwachung ist auch mit GPS nicht möglich“, sagte der „Neustart“-Sprecher. Dass ein pädophiler Täter sich weder Schulen noch Kindergärten oder Spielplätzen nähert, sei speziell im urbanen Bereich ziemlich ausgeschlossen. Der Vorteil der GPS-Fußfessel: Sie kann einen Beweis für eine Anwesenheit am Tatort darstellen - die Entdeckungswahrscheinlichkeit wird größer und dadurch eventuell auch die Abschreckung. (APA)