Deutsche Post muss NPD-Postwurfsendung ausliefern
Die Post sei dazu verpflichtet, Zeitschriften der NPD grundsätzlich an Haushalte verteilen. Die politische Ausrichtung spiele bei „Universaldienstleistungen“ keine Rolle, urteilte der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe - Die Deutsche Post muss Postwurfsendungen der rechtsextremen NPD verteilen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf und verurteilte die Deutsche Post zu einem Rahmenvertrag über die Beförderung der Publikation „Klartext“. Nach der Postdienstleistungsverordnung sei die Post dazu verpflichtet, Zeitschriften der NPD grundsätzlich an Haushalte verteilen. Die politische Ausrichtung spiele bei solchen „Universaldienstleitungen“ keine Rolle, hieß es zur Begründung.
Um die Pressefreiheit zu fördern, müssten Presseerzeugnisse dem Empfänger so günstig wie möglich zugeführt werden. Der Staat dürfe aufgrund seiner inhaltlichen Neutralitätspflicht dabei nicht nach Meinungsinhalten differenzieren (Az.: I ZR 116/11).
Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte geklagt, weil sich die Post geweigert hatte, das NPD-Blatt „Klartext“ mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen. Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig und des Oberlandesgerichts Dresden zu Recht: Sie hatten argumentiert, dass es sich bei Druckwerken ohne Adressat um Postwurfsendungen handelt, die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung nicht zwingend befördert werden müssen.
Der Anwalt der Rechtsextremisten hatte sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Es dürfe keine „versteckte Zensur“ eingeführt werden, indem Publikationen mit bestimmten Meinungen nicht transportiert werden.
Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und aggressiv-nationalistischen Positionen. Sie ist in Deutschland in zwei Landtagen - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. Auf Bundesebene kam sie bei der Bundestagswahl 2009 aber nur auf 1,5 Prozent. Ein Verbotsverfahren scheiterte im März 2003 vor dem Verfassungsgericht wegen verfahrensrechtlicher Fehler. (APA/dpa/AFP)