Innsbruck-Land

Angestellter betrog Tiroler Pflegeheim um 629.200 Euro

Nach seiner Haftentlassung erhielt ein Innsbrucker Betriebswirt und verurteilter Millionenbetrüger eine zweite Chance als Buchhalter. Jetzt fehlen 692.200 Euro.

Aldrans - Er hat‘s offenbar erneut getan. Der bekannte ehemalige Vermögensberater Christoph Zoller, im Jahr 2007 wegen schweren Betrugs zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, ist wieder ins Fadenkreuz der Justiz geraten.

Schwerer Betrug, Veruntreuung und Untreue lauten die Verdachtsmomente, die die Innsbrucker Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens prüft.

Der 49-Jährige soll als Buchhalter des Wohn- und Pflegeheimes St. Martin in Aldrans knapp 700.000 Euro in die eigenen Taschen umgeleitet haben. Geschädigt wurden allerdings nicht die Insassen bzw. deren Angehörige, sondern der Gemeindeverband Südöstliches Mittelgebirge, der die Pflegeeinrichtung betreibt.

Aufgeflogen ist der Großbetrug durch einen Schicksalsschlag, der den Buchhalter Mitte August ereilte. Der 49-Jährige erlitt einen Hirnschlag. Seither befindet er sich im Krankenhaus von Murnau (Bayern) – sein Gesundheitszustand ist angeblich besorgniserregend. „Durch seine Abwesenheit hat er bestimmte Manipulationen an der Buchhaltung nicht durchführen können“, erklärt Heimleiter Andreas Kastner.

Die Folge: Bei der Monatsabrechnung Ende August „fehlten 10.000 Euro“, sagt Adi Donnemüller, Bürgermeister von Aldrans und Obmann des Gemeindeverbandes. Kein Buchungsfehler, keine Schlamperei, sondern die Spitze eines 698.200-Euro-Eisbergs.

„Das mussten wir in den folgenden Tagen und Wochen erfahren, als wir die Belege von der Bank erhielten“, erinnert sich Donnemiller.

„Durch seine exzellente Fachkenntnis, die gute Arbeit und das raffinierte Vorgehen ist der Mann zu der Möglichkeit gelangt, Gelder zu veruntreuen“, erklärt Markus Orgler, Anwalt des Gemeindeverbandes.

Und durch Urkundenfälschung sowie Manipulationen des Buchhaltungsprogramms. „Er hat das Programm dazu gebracht, Dinge zu tun, die es eigentlich nicht tun sollte“, beschreibt Heimleiter Kastner die komplexe Methode mit einfachen Worten. „Klar hatten wir das Vier-Augen-Prinzip, aber auch sechs Augen wäre nichts aufgefallen.“ Die Abrechnungen an den Monats- und Jahresenden schienen stets korrekt.

Betriebswirt Zoller arbeitete bereits als Freigänger im Rahmen des Resozialisierungsprogramms für die Buchhaltung des Pflegeheims, 2008 wurde er angestellt und im Juni 2009 nach Verbüßung der halben Haftstrafe bedingt entlassen. Etwa zeitgleich „begannen auch die Malversationen“, erklärt Adi Donnemiller. (tom, fell)