Causa Birnbacher: Martinz fühlt sich weiterhin nicht schuldig
Zur Unterfertigung von Vereinbarungen mit dem Steuerberater Birnbacher hat der Kärntner Ex-ÖVP-Chef keine „lebhafte Erinnerung, wo was unterzeichnet“ wurde.
Klagenfurt - Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz hat sich in einer neuerlichen Einvernahme im Untreue-Prozess in der „Causa Birnbacher“ am Landesgericht Klagenfurt am Donnerstagnachmittag wie bisher nicht schuldig bekannt. Zur Unterfertigung von Vereinbarungen mit dem Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte er keine „lebhafte Erinnerung, wo was unterzeichnet“ wurde.
Richter Manfred Herrnhofer befragte Martinz zu den Aussagen der Mitangeklagten, der Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Sie hatten erklärt, dass bei einer Aufsichtsratssitzung der KLH am 30. November 2007 Megymorez berichtet habe, dass für die gesamte Transaktion - der Anteilsverkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB - nur Kosten von 150.000 Euro angefallen wären. Sowohl der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Martinz als auch der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider als Aufsichtskommissär hätten an der Sitzung teilgenommen und mit keinem Wort erwähnt, dass von Birnbacher eine Honorarrechnung in Millionenhöhe kommen werde.
„Sie lassen den Megymorez sagen, es war so super, es hat uns nichts gekostet und sagen nichts von den zwölf Millionen“, fragte der Richter. Der Untersuchungsausschuss sei noch nicht fertig gewesen und die Sonderdividende noch in Schwebe. Und die Rechnung von Birnbacher sei noch nicht vorgelegen, antwortete Martinz. „Aber er gehört ja zur Transaktion. Warum verschweigen Sie dem Aufsichtsrat Kosten von zwölf Millionen Euro?“, hakte Herrnhofer nach. „Das war nicht das Thema“, darauf Martinz.
Der Richter wollte auch wissen, ob die Vorstände anwesend gewesen seien, als die Zusatzvereinbarung mit Birnbacher, in der der Steuerberater auf Ansprüche gegenüber Martinz und Haider verzichtete, abgeschlossen worden sei. Das wisse er nicht mehr, vielleicht hätten sie den Raum schon verlassen, so Martinz. Xander hatte zuvor erklärt, er hätte die Auszahlung des Birnbacher-Honorars rechtlich prüfen lassen, wenn er von dieser Zusatzvereinbarung gewusst hätte. Warum er dieses Papier mit den Vorständen nicht erörtert habe, fragte der Richter. Diese Vereinbarung habe nur ihn und Birnbacher betroffen, erklärte Martinz.
Xander-Anwalt Gernot Murko legt diese Sondervereinbarung vor, die einen handschriftlichen Vermerk von Martinz früherer Anwältin, Astrid Wutte-Lang enthielt: „Von Sommer verfasst, von H und B unterschrieben.“ Gemeint waren wohl Haider und Birnbacher. Birnbacher hatte zu einem früheren Zeitpunkt ausgesagt, dass diese Sondervereinbarung der Haider-Anwalt aufgesetzt hatte. Martinz hatte jedoch erklärt, das Papier sei von seiner Anwältin verfasst worden. Dafür habe sie eine Honorarnote über 35.000 Euro an Birnbacher gestellt. In dieser Causa ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft gegen Wutte-Lang. Martinz blieb dabei, die von ihm unterzeichnete Vereinbarung habe Wutte-Lang verfasst.
Die Verhandlung wurde Donnerstagabend mit der erneuten Einvernahme von Holding-Vorstand Megymorez fortgesetzt. (APA)