Birnbacher ließ sich „einlullen“ und will nun 1,1 Millionen zurückzahlen
Im Untreueprozess wurde der Steuerberater erneut zu seinem Honorar befragt. Er habe lange geglaubt, dass die sechs Millionen Euro angemessen seien. Nun will er 1,1 Millionen Euro zurückzahlen. Bereits heute könnten die Urteile fallen.
Klagenfurt – Der Untreue-Prozess in der „Causa Birnbacher“ gegen Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, den Steuerberater Dietrich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander wird vermutlich heute erstinstanzlich zu Ende gehen. Es gilt als fast sicher, dass es noch am Freitagabend Urteile geben wird.
Schadenersatzanspruch
Steuerberater Dietrich Birnbacher wurde heute Vormittag erneut zu seinem Millionenhonorar befragt. Dabei hat er den Schadenersatzanspruch der Kärntner Landesholding anerkannt. Er bezifferte die Summe, die er anerkenne, mit 1,1 Millionen Euro, knapp eine Million habe er ja bereits zur Verfügung gestellt. Zuvor musste Birnbacher dem Richter erklären, was er mit den Millionen gemacht hat.
Birnbacher hatte für die „Begleitung“ des Verkaufs der Landesanteile der Kärntner Hypo Alpe-Adria-Bank an die Bayerische Landesbank ein Honorar von zwölf Millionen Euro zugesichert bekommen. Das Honorar wurde schließlich auf sechs Millionen halbiert. Während des Prozesses gestand er dann am 25. Juli, dass geplant gewesen sei, das Geld zwischen ihm, dem BZÖ und der ÖVP zu dritteln.
Birnbachers Rechnung
Birnbacher erklärte heute, wie sich seine Anerkennung von 1,1 Millionen Euro errechnet habe. Von den 5,7 Millionen, die er unberechtigt erhalten habe, seien die Steuern sowie die Zahlungen an Martinz und die Anwältin Astrid Wutte-Lang abzuziehen. Dann seien etwas mehr als zwei Millionen übrig, abzüglich der bereits zur Verfügung gestellten rund 970.000 Euro blieben 1,1 Millionen noch übrig, die er zu zahlen verpflichtet sei. „Ich und die GmbH werden uns bemühen, die Umsatz-und Ertragssteuern zurückzuerhalten, in diesem Fall würden wir die zurückerhaltenen Beträge der Landesholding weiterleiten.“
Er habe jedenfalls „von Anfang an gewusst“, dass sein Honorar zu hoch gewesen sei, so Birnbacher. Er erzählte, dass er im März 2008, als bei einem Treffen mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider, Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz sowie den Vorständen der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sein Honorar für den Hypo-Verkauf von zwölf auf sechs Millionen heruntergehandelt wurden, davon ausgegangen sei, dass seine Leistung nicht mehr als 300.000 Euro wert seien.
„Habe mich einlullen lassen“
Doch die verschiedenen Gutachten, die sechs Millionen als „angemessen“ beurteilten, hätten ihn zuerst „eingelullt“ und schließlich überzeugt. „Ich bin davon ausgegangen, dass ich etwas antiquiert bin in meinen Ansichten“. Erst das Schäfer-Gutachten, das die Leistung mit 240.000 Euro auswies, habe ihn „aufgeschreckt“. Die Begründung „antiquiert“ war dem Richter zu wenig, Birnbachers Antworten blieben aber trotzdem wenig präzis. Er wiederholte aber seine Aussage, dass er Haider auf die Höhe des Honorars aufmerksam gemacht habe und dieser lediglich geantwortet habe: „Reg dich nicht auf, es läuft gut.“
Der Richter befragte Birnbacher auch noch einmal nach dessen Vermögensverhältnissen, vor allem in Bezug auf ein Haus in der Villacher Innenstadt, die er laut Zeitungsberichten 2010 an eine knapp davor gegründete Firma verkauft hatte, der Kaufpreis wäre aber erst zehn Jahre später fällig geworden. Birnbacher meinte dazu: „Ich wollte gerade loslegen, 1,2 Millionen Euro „Kaufpreisforderung“, die 2020 fließen sollen, waren in meiner Vermögensaufstellung nicht enthalten.“
Anklage auch wegen Steuerhinterziehung?
Bis auf Birnbacher hatten die übrigen drei Angeklagten den Vorwurf der Untreue bisher stets bestritten. Staatsanwalt Andreas Höbl behielt sich gestern vor, gegen die Angeklagten Martinz und Birnbacher wegen Steuerhinterziehung zu ermitteln. Dabei geht es um jene 65.000 Euro, die Martinz von Birnbacher in einem Kuvert erhalten hat.
Laut Birnbacher hatten Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch und Landesrat Harald Dobernig (FPK) von ihm ebenfalls Geld gefordert, aber keines erhalten. Dobernig bestritt die Vorwürfe, Scheuch entschlug sich der Aussage.
Bei Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen bis zu zehn Jahren. (APA)