PRIAG: OGH erlöst Aktionäre

Zwei Tiroler Banken haften nun gegenüber Anlegern für verkaufte Aktien ohne „Börsen-Prospekt“.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wien –Offenbar haben Tiroler Banken im Umgang mit deutschen Umweltprojekten kein allzu gutes Händchen. Nach dem Desaster der Hypo Tirol rund um die Millionenfinanzierung eines bayrischen Solarkraftwerks fällt nun zwei Unterländer Regionalbanken der als Verkauf gewertete Vertrieb einer Aktie rund um die Entwicklung von Windkraftwerken auf den Kopf. PRIAG (für Prime Resource Invest KG) sollte dabei ausgewählten Anlegern zukunftsträchtige Gewinne einfahren – glaubte man zumindest einer bekannten Consultingfirma, die im Jahr 2000 – inmitten der allgemeinen Börsen-Goldgräberstimmung – im Unterland auch Bankangestellte vom Konzept begeisterte. Die Consulter waren dabei so überzeugend, dass eine der Banken sogar für sich selbst PRIAG-Aktien erwarb.

Ihre Kunden ließ sie dann gegen eine Provision von fünf Prozent und sieben Prozent Rückvergütung von PRIAG am visionären Projekt teilhaben. Dieses lag jedoch in Händen einer deutschen Familie, die schon zuvor einmal Anleger um ihr Geld gebracht hatte. Auch diesmal kam statt Windparks bald der Konkurs.

An sich ein Totalverlust für etliche Anleger.

Ein um 41.278 Euro gebrachter Bankkunde und sein Innsbrucker Anwalt Erwin Markl erreichten jetzt doch nach sieben Jahren des Prozessierens und 100.000 Euro Verfahrenskosten (die nun die Bank zu tragen hat) ein folgenreiches Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH): Demnach hat die Bank das gesamte Aktienpaket von ihrem Kunden – und nun auch wohl zahlreichen weiteren – zum vollem Wert zurückzunehmen, da die Kunden bis heute rücktrittsberechtigt sind. Grund: Für das letztlich jedermann gemachte Aktienangebot lag laut OGH „nur ein deutsches Emissionsprospekt nicht öffentlich bei der Bank auf“.

Anwalt Markl gegenüber der Tiroler Tageszeitung: „Die Aktie wurde trotz Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz ohne ein solches in Österreich vertrieben. Und sagt §5 des Gesetzes klar, dass Anleger vom Vertrag zurücktreten können, wenn ein prospektpflichtiges Angebot ohne vorhergehende Veröffentlichung eines Prospekts erfolgt.“

Auch der Einwand der Bank, dass sie nur als Vermittlerin aufgetreten sei, erwies sich vor dem Obersten Gerichtshof als nicht stichhaltig. Hatte sie ihre Vermittlertätigkeit doch niemals dezidiert erwähnt: „Bei Geschäften mit Wertpapieren führt die Bank die Aufträge zum Kauf oder Verkauf als Eigenhändler aus. Abweichungen von dieser Ausführungsart müssen ausdrücklich vereinbart werden“, bestätigte der OGH eine Vertragsbeziehung des Kunden direkt zur Bank und nicht zum bereits bankrotten Unternehmen.

Einstige Zeichner einer PRIAG-Aktie sollten sich nun melden. Markl vertritt bereits sechs weitere Anleger: „Es geht um Volumina bis zu 60.000 Euro!“ Wahrlich ein schönes Weihnachtsgeschenk.