Prozess vertagt

Birnbacher-Prozess: Angeklagte warten bis 1. Oktober auf ihr Urteil

Die Verteidigung erzwang im Birnbacher-Prozess einen Aufschub. Massenhaft Verlesungen von Akten und Gutachten verzögerten die für heute geplante Urteilsverkündung.

Klagenfurt – Die Freitag-Session im Untreue-Prozess gegen die beiden Kärntner Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander sowie gegen Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz und den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher am Landesgericht Klagenfurt brachte ebenso wenig substanziell neue Erkenntnisse wie der Tag davor. Nach den Zeugeneinvernahmen beantragte Marathon-Verlesungen durch einzelne Verteidiger erzwangen eine neuerliche Vertagung auf 1. Oktober.

Am Vormittag hatte Dietrich Birnbacher noch einmal einen großen Auftritt. Er anerkannte den Schadenersatzanspruch der Kärntner Landesholding und bezifferte die Summe, die er anerkenne, mit 1,1 Millionen Euro, knapp eine Million habe er ja bereits zur Verfügung gestellt. Zuvor musste Birnbacher dem Richter erklären, was er mit den Millionen gemacht hat.

Etwas mehr als zwei Millionen übrig

Birnbacher erklärte dann seine Rechnung. Von den 5,7 Millionen, die er unberechtigt erhalten habe, seien die Steuern sowie die Zahlungen an Martinz und die Anwältin Astrid Wutte-Lang abzuziehen. Dann seien etwas mehr als zwei Millionen übrig, abzüglich der bereits zur Verfügung gestellten rund 970.000 Euro blieben 1,1 Millionen noch übrig, die er zu zahlen verpflichtet sei. „Ich und die GmbH werden uns bemühen, die Umsatz-und Ertragssteuern zurückzuerhalten, in diesem Fall würden wir die zurückerhaltenen Beträge der Landesholding weiterleiten.“

Er gab auch zu, bei seinen Vermögensverhältnissen eine Summe von 1,2 Millionen Euro, die er 2020 für einen Hausverkauf lukrieren werde, zu Prozessbeginn verschwiegen zu haben. Zu seinem Geständnis meinte er noch, die verschiedenen Gutachten, die sechs Millionen als „angemessen“ beurteilten, hätten ihn zuerst „eingelullt“ und schließlich überzeugt. „Ich bin davon ausgegangen, dass ich etwas antiquiert bin in meinen Ansichten“. Erst das Schäfer-Gutachten, das die Leistung mit 240.000 Euro auswies, habe ihn „aufgeschreckt“.

Der Leiter der Finanzabteilung der Kärntner Landesregierung und stellvertretende Aufsichtskommissär der KLH, Horst Felsner, erklärte in seiner Aussage, dass bei diesem Vorgang - der Veräußerung von Anteilen der Hypo Alpe-Adria- Bank an die BayernLB - alles ungewöhnlich gewesen sei, von Verkaufsablauf bis zum Honorar. Ein ähnliches Verkaufsverfahren sei ihm nicht bekannt. Von Parteienspenden habe er aber nie etwas gehört, betonte Felsner.

Bedenken

Der letzte Zeuge gab Auskunft über die Vorgangsweise von Deloitte im Zusammenhang mit einer Anfrage der KLH, ob die Höhe des Honorars für Birnbacher gerechtfertigt sei. Man habe Bedenken gehabt, über die Forderung eines Kollegen zu befinden, schließlich aber einen gangbaren Weg gefunden, den Auftrag doch annehmen zu können. Die Aussage eines seiner Arbeitskollegen vom Donnerstag, dass die Formulierung des Auftragsschreibens für den Auftraggeber bereits „Teil des Auftrags“ sei, bestätigte er indirekt. Das komme schon vor, meinte er, und diene vor allem dazu, Unschärfen zu beseitigen.

Das Durchackern der diversen Beilagen und Protokolle des Gerichtsaktes gestaltete sich dann derart mühsam, dass sich das Gericht dazu entschloss, die Verhandlung erneut zu vertagen. Die Sinnhaftigkeit solcher Anträge wurde denn auch von einigen das Verfahren beobachtenden Juristen durchaus angezweifelt. Denn Einfluss auf die Entscheidung des Schöffensenats dürfte das Projizieren von Akten auf eine Videowall eher wenig haben. (APA)