Hilfe der AK ist gefragt wie nie

Die Arbeiterkammer Schwaz wird derzeit oft von Konsumenten wegen dubioser Zahlungsforderungen aufgesucht. Auch völlig überforderte Arbeitnehmer suchen Rat.

Von Angela Dähling

Schwaz –Über Arbeitsmangel kann das Team der Arbeiterkammer (AK) derzeit in Schwaz nicht klagen. Im Gegenteil. Die Anzahl der persönlichen Vorsprachen durch Arbeitnehmer hat im Vergleich zum Vorjahr bisher um zehn Prozent zugenommen.

Besonders oft – nämlich im Schnitt drei- bis viermal täglich – wenden sich verunsicherte Bürger an die AK-Mitarbeiter, weil sie ungerechtfertigte Zahlungsforderungen durch Kanzleien erhalten haben. „Dabei geht es um die behauptete Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft“, erklärt der Leiter der AK Schwaz, Andreas Herzog. In dem Schreiben­ dieser „Kanzlei für Forderungsmanagement“ wird darauf verwiesen, dass trotz zahlreicher Mahnungen der geforderte Betrag in Höhe von 108,40 Euro nicht bezahlt wurde. Für den Fall, dass man die nunmehrige Forderung in Gesamthöhe von 127,70 nicht bezahlt, wird ein „gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung“ angedroht. „Alle Betroffenen versichern glaubwürdig, dass sie niemals einen Vertrag mit einer Lottospielgemeinschaft abgeschlossen haben. Da es für die Forderung keine rechtliche Grundlage gibt, sollten die geforderten Beträge keinesfalls eingezahlt werden“, sagt Herzog. Eine Zahlung gelte als Anerkennung der Forderung und diese rückgängig zu machen, sei rechtlich schwierig.

Die AK hat schon oft vor derartigen Zahlungsforderungen gewarnt. „Das Ganze ist zwar nach wie vor ein Thema, aber die Menschen wissen darüber jetzt weit mehr Bescheid, so dass diese Firmen jetzt sicher weniger verdienen als noch vor fünf Jahren“, meint Herzog.

Ansonsten sind es vor allem Fragen zum Arbeits-, Lehrlings- und Sozialrecht, mit denen die AK konfrontiert wird. Ein Thema, bei dem es ganz offensichtlich Wissenslücken bei Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gibt, ist die „Krankmeldung durch den Arbeitnehmer“. „Im Krankheitsfall muss sich der Mitarbeiter unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Aber nur auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse oder eines Arztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen“, erläutert Herzog. Die generelle Festlegung einer Vorlagepflicht von Krankenbestätigungen im Arbeitsvertrag sei unzulässig. Immer wieder komme es zu fristlosen Entlassungen, weil Mitarbeiter keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt haben. „Sollte diese nicht vorab verlangt worden sein, wäre die fristlose Entlassung aus einem solchen Grund allerdings unzulässig“, betont der Schwazer AK-Leiter und ergänzt, dass es aber grundsätzlich keinen Kündigungsschutz im Krankenstand gibt. Eine einvernehmliche Kündigung sei für den Arbeitnehmer nicht empfehlenswert, da die Krankenkasse nur die Hälfte des Lohnes zahle.

Was seinen Beobachtungen nach zunimmt, sind psychische Belastungen durch Stress, Druck und Mobbing am Arbeitsplatz. „Da sitzen dann gestandene Männer vor einem und auf einmal bricht alles aus ihnen heraus und sie fangen an zu weinen“, erzählt Herzog aus seinem Arbeitsalltag. In manchen Fällen helfe ein Gespräch mit dem Chef, in anderen rät Herzog zu einem Arbeitsplatzwechsel, denn die Gesundheit habe Priorität. Eine ärztliche Behandlung sei fast immer empfehlenswert.

Nach wie vor sehr präsent seien Nichtbezahlungen von Überstunden, verspätete Lohnauszahlungen sowie verspätete Auszahlungen der Endabrechnung. „Die meisten diesbezüglichen Probleme gibt es im Hotel- und Gastgewerbe, aber auch bei kleineren Firmen im Baunebengewerbe“, sagt Herzog. „Große Firmen und Handelsketten zahlen eigentlich alle pünktlich.“