Kellerleichen-Prozess

Nach Urteilsverkündung: Estibaliz C. verbrachte „ruhige Nacht“

Die 34-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihre Verteidiger haben bereits Rechtsmittel angemeldet. Bis auf Weiteres bleibt sie in Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Wien – Nachdem sie am Donnerstagabend im sogenannten Wiener Kellerleichen-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, hat Estibaliz C. eine „ruhige Nacht“ verbracht. Das erklärte Helene Pigl, die Leiterin der Justizanstalt Wien-Josefstadt, am Freitag auf APA-Anfrage. Es sei zu keinerlei Auffälligkeiten gekommen.

Speziell bei spektakulären Kapitalverbrechen werden Angeklagte unmittelbar vor und nach der Urteilsverkündung in den Gefängnissen, in denen sie in U-Haft sitzen, psychologisch betreut. Zusätzlich wird darauf geachtet, dass sie nach der Urteilsverkündung in keine Einzelzelle kommen. Das wurde auch bei Estibaliz C. gemacht. „Sie hatte eine Mitgefangene zum Reden im Haftraum“, sagte Pigl.

Wie lange die 34-jährige Spanierin in der Josefstadt verbleibt, ist derzeit unklar. Üblicherweise findet eine Verlegung an den Ort, wo die Haftstrafe zu verbüßen ist, erst nach Rechtskraft des Urteils statt. Bis dahin gilt Estibaliz C. formal als weiblicher U-Häftling und wäre daher in der Josefstadt zu behalten.

Da es in Österreich mit der Justizanstalt Schwarzau aber nur ein Gefängnis für rechtskräftig abgeurteilte Frauen gibt, ist schon heute klar, dass Estibaliz C. dort - sollte sie nicht um Verbüßung ihrer Strafe in Spanien ansuchen - früher oder später eine Zelle beziehen wird. Ob mit der Verlegung bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über die bereits von den Verteidigern angemeldeten Rechtsmittel zugewartet oder Estibaliz C. vorher in den Maßnahmevollzug überstellt wird, wo mit der gerichtlich angeordneten Therapie gegen ihre Persönlichkeitsstörung begonnen werden könnte, muss die Vollzugsdirektion entscheiden. (APA)

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