Erster Prozess-Tag

„Wäre ausgelacht worden“: Strasser witterte Intrige von Geheimdienst

Ernst Strasser stand wegen der „Lobbygate-Affäre“ am Montag erstmals vor Gericht. Er sei nur zum Schein auf Angebote eingegangen und habe den vermeintlichen Lobbyisten dabei „eine ganze Reihe von Fallen gestellt“, sagte der Ex-Minister. Er vermutete einen Geheimdienst hinter der Sache.

Wien - Am Montag hat im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den ehemaligen EU-Parlamentarier und Innenminister Ernst Strasser begonnen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Grieskirchner Bestechlichkeit vor.

Strasser war im November 2010 zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen und hatte sich auf mehrere Gespräche mit diesen eingelassen, wobei er ihnen bei einem Abendessen angeboten haben soll, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen. Dieses Gespräch wurde heimlich mitgeschnitten, nach der Veröffentlichung der Videos musste Strasser Ende März 2011 zurücktreten. Der Ex-Politiker hat die Vorwürfe stets bestritten.

„Parlamentarier darf nie Stimme gegen Geld verkaufen“

Die Staatsanwaltschaft stellte schon zu Prozessauftakt klar: Für Strassers Verhalten hat man keinerlei Verständnis. „Eine Sache darf ein Parlamentarier jedenfalls nie tun, in keinem entwickelten Rechtsstaat. Er darf nie seine Arbeit und seine Stimme gegen Geld verkaufen. Genau das wollte Dr. Strasser aber“, sagte Staatsanwältin Alexandra Maruna.

Strasser blieb auch am Montag bei seiner Verantwortung, die zwei angeblichen Lobbyisten für amerikanische Geheimdienst-Agenten gehalten zu haben: „Mir war klar, das sind Gauner, die sind nicht das, was sie vorgeben.“ Er habe sich dennoch auf sie eingelassen und „eine ganze Reihe von Fallen gestellt, weil ich draufkommen wollte, wo die herkommen“, gab Strasser zu Protokoll.

Diese Verteidigungsstrategie verfolgt auch Strassers Anwalt Thomas Kralik in seinem Eröffnungsplädoyer. Sein Mandant habe die Journalisten niemals für Lobbyisten gehalten, sondern durchschaut, dass er getäuscht wurde: „Strasser hat von Anfang an den Braten gerochen.“

Als Hintergrund der Geheimdienst-Intrige will Strasser den Wirbel um das vom EU-Parlament 2010 abgelehnte Bankdatenabkommen SWIFT und das ebenfalls umstrittene Flugpassagierabkommen mit den USA vermutet haben.

„Bin sogar als Minister ausgelacht worden“

Auf die Frage, warum er selbst ermittelt und nicht das Büro für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingeschaltet und mit seiner Verdachtslage konfrontiert habe, antwortete der ehemalige Innenminister, er habe dem Verfassungsschutz misstraut. Man müsse dem BVT „pfannenfertige Unterlagen“ liefern. Diese wären nicht vorgelegen.

Wäre er in dieser Situation zum BVT gegangen, wäre er „von denen ausgelacht“ worden, stellte Strasser fest: „Ich bin sogar als Minister ausgelacht worden.“

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Georg Olschak, ließ Zweifel an dieser Rechtfertigung durchblicken. Er konfrontierte den Angeklagten mit einem Zitat aus dem Akt, das nahelegt, dass ein möglicher lukrativer Auftrag der beiden vorgeblichen Lobbyisten auch unter Strassers Mitarbeitern Gesprächsthema war. Demnach soll eine Mitarbeiterin Strassers vor dessen Reise nach London gesagt haben, „dass das viel Geld bringen würde, wenn das was wird“.

„100.000 Euro für Einflussnahme auf Gesetzwerdung“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Innenminister vor, den vermeintlichen Lobbyisten gegen ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Einflussnahme auf die Gesetzwerdung im EU-Parlament in Aussicht gestellt zu haben. Konkret soll er in Bezug auf eine Elektroschrott-Richtlinie beim deutschen CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Florenz, dem dafür zuständigen Berichterstatter des Parlaments, interveniert und hinsichtlich einer Anlegerschutz-Richtlinie bei Mitarbeitern seiner Fraktionskollegen Othmar Karas und Hella Ranner in Richtung möglicher Änderungen „vorgefühlt“ haben.

Strasser und sein Verteidiger Thomas Kralik wiesen diese Darstellung entschieden zurück. Von Florenz habe Strasser nur eine „Prüfung“ der an ihn herangetragenen Wünsche vornehmen lassen wollen, während sich die Mitarbeiter von Karas und Renner die von den vermeintlichen Lobbyisten an Strasser übermittelten Vorschläge „anschauen hätten sollen, ob das Sinn macht oder ein Blödsinn ist“, wie Kralik darlegte. Daran sei nichts Strafbares zu erkennen.

Der Prozess, in dem es für Strasser um bis zu zehn Jahre Haft geht, wird am Dienstag fortgesetzt. Das Urteil soll am 13. Dezember fallen.