Prozess um Tod auf Baustelle vertagt
Der Projektkoordinator des Brennerbasistunnels und vier weitere leitende Ingenieure und Techniker mussten sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Alle Angeklagten erklärten sich für nicht-schuldig. Der Prozess wurde am Nachmittag auf unbestimmte Zeit vertagt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Steinach – Der erste tödliche Arbeitsunfall im Rahmen der Errichtung des Brennerbasistunnels hat am Montag ein strafgerichtliches Nachspiel am Landesgericht. Dort muss sich nicht nur der Projektkoordinator des Brennerbasistunnels, sondern mit ihm auch ein Planungskoordinator, ein Bauleiter, ein Bausstellenkoordinator und ein Techniker wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Allen Genannten – für sie gilt die Unschuldsvermutung – drohen bis zu drei Jahre Haft.
Was war passiert? Im April 2011 stürzte an einem Vormittag eine Straßenwalze bei der Zufahrtsstraße zur Baustelle am Brennerbasistunnel im Steinacher Ortsteil Plon bei Asphaltierungsarbeiten rund 50 Meter in ein Waldstück ab.
Laut damaligen Augenzeugen war die Walze ins Rutschen geraten. Der Lenker habe noch versucht, das Abdriften von der Fahrbahn zu verhindern. Beim Opfer handelte es sich um einen 48-jährigen Türken, der im Bezirk Innsbruck-Land ansässig war. Der Tote musste damals von der Feuerwehr geborgen werden. Der Bauarbeiter hatte im Zuge des Absturzes der Walze massive Schädelverletzungen erlitten.
„Der Lenker ist beim Absturz herausgeschleudert und getötet worden“, berichtete der Einsatzleiter der Feuerwehr, Thomas Triendl, am Unfalltag der Tiroler Tageszeitung. Die Arbeiter, die den tödlichen Unfall ihres Kollegen mit ansehen mussten, wurden vom Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes betreut.
Die Walze selbst hatte sich mehrmals überschlagen und war schließlich zwischen Bäumen hängen geblieben. Die Feuerwehr Steinach hatte gemeinsam mit einem Abschleppunternehmen das rund 10 Tonnen schwere Gerät geborgen.
Laut Staatsanwalt Johann Frischmann wäre das gesamte Unglück jedoch vermeidbar gewesen. So hätten die beiden Bauleiter beim Betrieb der Kombi-Tandemwalze die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht erfüllt, da auf der abschüssigen und leicht nach außen hängenden Asphaltstraße trotz rutschigen Untergrunds keine Leitplanke angebracht und auch keine Seilsicherung der Walze veranlasst wurde. Dies alles soll laut Anklage wiederum dem Baustellenkoordinator bekannt gewesen sein. Trotzdem habe dieser es unterlassen, „den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan in Richtung baustellenspezifischer Regelungen und hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechend anzupassen, fortzuschreiben und zu ändern“. Auch habe er ein dazu relevantes Protokoll weder an den Bauleiter noch an den BBT-Projektkoordinator weitergeleitet.
Der Planungskoordinator der Baustelle soll wiederum den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan so erstellt haben, dass er wesentlichen Bestimmungen im Hinblick auf zeitlichen Ablauf, festgelegte Schutzmaßnahmen und baustellenspezifischen Regelungen hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht entsprochen habe. Auch koordinative Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren hätten gefehlt, insbesondere die beim Unfall relevante Nichtanführung des Anbringens einer Leitplankensicherung im Unfallbereich als geeignete Maßnahme zur Absturzsicherung.
Von der Ungenauigkeit des Sicherheitsplanes soll laut Anklage schließlich auch der BBT-Projektkoordinator selbst gewusst haben. Trotzdem habe auch er es unterlassen, den Plan regelungskonform anzupassen und habe es auch verabsäumt, die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Absturzkante dahingehend nachbessern zu lassen.
Schon bei den Plädoyers der Verteidiger erklärten sich alle Angeklagten zu den Vorwürfen im Strafantrag für nicht schuldig. Einzig der Bauleiter erkannte als allfällige Ungenauigkeiten, dass gewisse Korrekturen zur Gefahrensicherung nicht schriftlich festgehalten worden wären. Dies sei jedoch wiederum keinesfalls mit dem Tod des Straßenwalzen-Fahrers in Zusammenhang zu bringen. Ansonsten schüttelten die Verteidiger über das vorliegende sachverständige Gutachten zum Fall den Kopf. So wäre der angeklagte BBT-Projektkoordinator einzig und allein in wirtschaftlichen Bereichen tätig und habe mit den Vorgängen auf der Baustelle rein gar nichts zu tun.
Ähnlich verhalte es sich beim Planer. Dieser sei zwar im Planungsbüro angestellt, habe aber mit dem gegenständlichen Sicherheitsplan nichts zu tun gehabt. Auch der Zweitangeklagte sei schon laut Gutachten für das Unglück nicht verantwortlich, aber trotzdem weiterhin angeklagt.
Der Prozess ist wurde am Montagnachmittag zur Ladung eines weiteren Sachverständigen auf unbestimmte Zeit vertagt.