Wintersport
Strafe für Innerhofer, weil er nach Sturz weiterfuhr
Das ist laut Regel des Internationalen Skiverbandes nicht erlaubt, da es zu Gefahrensituationen auf der Piste kommen kann.
Kitzbühel - Der Südtiroler Skirennläufer Christof Innerhofer ist am Donnerstag nach dem dritten Training für die Kitzbühel-Abfahrt mit einer Geldstrafe von 999 Schweizer Franken (807 Euro) belangt worden. Innerhofer war gestürzt, setzte seinen Lauf aber fort. Das ist laut Regel des Internationalen Skiverbands (FIS) nicht erlaubt, da es zu Gefahrensituationen auf der Piste kommen kann.
Wird ein Fahrer - wie am Donnerstag im Fall Benjamin Raich - hingegen abgewunken, weil vor ihm ein Sturz passiert ist, darf er anschließend seine Fahrt fortsetzen, weil die Strecke wieder freigegeben ist. (APA)