VP will erst nach Wahl Agrargesetz schärfen
Verfassungsdienst hat erhebliche Bedenken gegen Rück-übertragung des Gemeindeguts, SPÖ ortet Chaos in VP.
Von Peter Nindler und Anita Heubacher
Innsbruck –Die ÖVP hat sich am Montag festgelegt: Im Sonderlandtag wird sie gegen die Behandlung des von der Opposition geforderten Gesetzes zur Rückübertragung des Gemeindeguts von den Agrargemeinschaften auf die Gemeinden stimmen. Jakob Wolf und Andreas Köll warnten vor einem Schnellschuss und meldeten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an. Auch eine Abstimmung im März-Landtag schlossen sie mehr oder weniger deutlich aus. „Bis zur Diskussion darüber im Rechts- und Gemeindeausschuss am 1. März benötigt es dazu verfassungsrechtliche Stellungnahmen“, sagte Wolf. Diese habe er bereits angefordert. Und Köll ergänzte: „Meine Bedenken sind aber jetzt schon sehr groß.“ Die beiden ÖVP-Politiker warnten vor einem Chaos und einem „gesetzlichen Schnellschuss“: Denn 106 Verfahren seien vom Verfassungsgerichtshof, 112 vom Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen worden und 100 noch anhängig.
Kritik übten sie jedoch an der permanenten Pflanzerei vieler Agrarfunktionäre. „Eine Schärfung des bisherigen Agrargesetzes, damit der Vollzug erleichtert wird, ist deshalb in der nächsten Landtagsperiode vorstellbar“, sagte Köll. Zuvor müssten aber alle noch offenen Fragen von den Höchstgerichten geklärt werden. Von der SPÖ erwarten sich Wolf und Köll, „dass sie einer Rückübertragung nicht zustimmt, sollte es verfassungsrechtliche Bedenken geben“. Aus der Sicht der ÖVP sei dies der Fall.
In der SPÖ ortet man wiederum „Chaos in der ÖVP“ und „widersprüchliche Aussagen“. Köll wolle keine Gesetzesänderung, Wolf eine „kosmetische“ Flurverfassungsnovelle. SP-Klubobmann Hans-Peter Bock spricht via Aussendung den beiden VP-Bürgermeistern den Mut ab, offen für eine Rückübertragung des Gemeindeguts einzutreten. Beide VP-Bürgermeister würden die Pflanzerei durch die Agrargemeinschaften zwar kritisieren, Nägel mit Köpfen machen wolle man aber nicht.
Heute will die SPÖ jedenfalls sagen, ob der vorliegende Gesetzesentwurf der Opposition aus Sicht der SPÖ verfassungskonform sei oder nicht. Parteichef Gerhard Reheis hielt sich gestern zurück. Am Wochenende hatte er jedoch gemeint, dass der Gesetzesentwurf wohl eher verfassungskonform sei.
Letztlich begleitet ein juristisches Tauziehen den bevorstehenden Sonderlandtag. Ein Gutachten des Gemeindeverbandes gibt grünes Licht für die Rückübertragung, eines der Landesregierung sieht hingegen keine Möglichkeit dafür. Die ÖVP dürfte sich wiederum auf die vorläufige Stellungnahme des Verfassungsdiensts des Landes stützen. Darin heißt es: Eine Rückübertragung wäre als Legalenteignung zu qualifizieren, „für deren Zulässigkeit strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gelten“, die jedoch nicht erfüllt sein dürften. Letztlich greife der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis zu Mieders die Rechtskraft der seinerzeitigen Übertragungen des Gemeindeguts nicht an, bezeichne das Ergebnis dieser Vorgänge jedoch als verfassungswidrig. Deshalb, so der Verfassungsdienst, stehe das Gemeindegut jetzt atypischerweise im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde und der Nutzungsberechtigten.