„Strafrecht kann nicht alles regeln“
Innsbruck – Die Pressekonferenz zur Jahresbilanz 2012 der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck fiel seitens der höchsten Ankläger des Landes dif...
Innsbruck –Die Pressekonferenz zur Jahresbilanz 2012 der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck fiel seitens der höchsten Ankläger des Landes differenziert aus.
Die 28 Staatsanwälte im Sprengel Innsbruck kämpfen mit einer Auslastung von 125,5 Prozent. Dies stellt den Spitzenwert im Bundesvergleich dar. So wurden allein im Bereich der schweren Kriminalität exakt 10.000 Personen angezeigt. Nach Ermittlungsverfahren wurden letztlich 36,5 Prozent verfolgt. Schon allein wegen des ausufernden Berichtswesens leidet die unterbesetzte Anklagebehörde unter der Anzeigenflut besonders: „Es ist leider eine gesellschaftliche Entwicklung, dass heute alles und jeder angezeigt wird. Bei allen Sachverhalten öffentlichen Interesses – wie auch Ermittlungen gegen Kommunalpolitiker – ist man aber per Gesetz zur Berichterstattung an das Ministerium verpflichtet. Das kostet Zeit“, erklärte gestern der leitende Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer. Und stellte klar: „Die Leute erwarten von uns stetig Beurteilungen. Das Strafrecht kann aber nicht alles und jede zwischenmenschliche Beziehung regeln. Für die Moral sind wir nicht zuständig!“
Dies legt Spitzer übrigens durchaus weiter aus und kann sich bei großen Wirtschaftsverfahren künftig auch Übereinkünfte in Art einer Diversion vorstellen. Spitzer: „Der Staat würde anstatt aufwändigster Ermittlungen sofort Geld einnehmen!“ (fell)