USA

Gerichte stoppten Hinrichtung eines geistig Behinderten in letzter Minute

Weniger als eine Stunde vor dem Gang in die Exekutionskammer stoppten zwei Gerichte die Hinrichtung des 52-Jährigen. Aber es könnte nur ein Aufschub sein.

Jackson – Die umstrittene Hinrichtung eines geistig Behinderten in den USA ist nach Medienangaben in letzter Minute durch zwei Gerichte blockiert worden. Demnach stand der 52-jährige Warren Lee Hill am Dienstagabend im Staatsgefängnis Jackson im Bundesstaat Georgia nur etwa eine halbe Stunde vor dem Gang in die Exekutionskammer, als zwei Berufungsinstanzen eine Aussetzung der Urteilsvollstreckung verfügten.

Die Anwälte des zweimal wegen Mordes verurteilten Hill machen seit Jahren geltend, dass ihr Mandant nur einen Intelligenzquotienten von 70 und die geistigen Fähigkeiten eines 12-Jährigen hat. Damit dürfe er nach geltendem Recht nicht hingerichtet werden. Neben Menschenrechtlern, der führenden Juristenvereinigung der USA und medizinischen Experten hatten sich auch Prominente wie Ex-Präsident Carter für eine Verschonung des Delinquenten starkgemacht.

„Behinderung muss zweifelfrei nachgewiesen sein“

Das Oberste Gericht der USA hat Hinrichtungen geistig Behinderter 2002 als „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ verboten. Die Kriterien für die Feststellung einer geistigen Behinderung bleiben aber den Bundesstaaten überlassen. Georgia legt dabei die strengsten Maßstäbe an: Es verlangt, dass die Behinderung „zweifelfrei“ nachgewiesen werden müsse. Diese Voraussetzung sei im Fall Hill nicht erfüllt, argumentieren die Behörden.

Tatsächlich hatten drei vom Staat angeheuerte Gutachter im Jahr 2000 bescheinigt, dass Hill nicht geistig behindert sei. Sie widerriefen diese Bewertung aber kürzlich - zum Teil mit der Begründung, dass sie den Häftling seinerzeit nur flüchtig untersucht hätten.

Freundion und Mithäftling getötet

Wegen eines Einspruchs gegen die Hinrichtungsmethode war Hill bereits im Sommer vergangenen Jahres knapp der Hinrichtung entgangen. Er hatte 1986 seine 18-jährige Freundin getötet, dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten und 1990 dann einen Mithäftling erschlagen. Dieser zweite Mord trug ihm die Todesstrafe ein. (APA/dpa)

Verwandte Themen