Landespolitik

Höchstgericht prüft Tiroler Grundverkehr

Am nächsten Donnerstag nimmt der Verfassungsgerichtshof einmal mehr die Bevorzugung der Bauern im Grundverkehr unter die Lupe.

Von Peter Nindler

Innsbruck –Für den ÖVP-Bauernbund und Agrarreferent LHStv. Toni Steixner (VP) war es beinahe die völlige Liberalisierung des Tiroler Grundverkehrs: Mit der Gesetzesnovelle 2009 konnten jetzt auch Nicht-Landwirte Bauerhöfe und Grünland kaufen. Eine Hürde wurde jedoch eingebaut: das so genannte Interessentenmodell. Will ein Nicht-Bauer einen Hof kaufen, wird ein Interessentenverfahren eingeleitet und ortsansässigen Bauern ein Vorkaufsrecht eingeräumt – sofern sie ein Kaufinteresse anmelden.

Den Oppositionsparteien Liste Fritz, FPÖ und Grüne sehen darin nach wie vor eine Begünstigung der Bauern. Erstmals in der Geschichte des Landtags brachten die Oppositionsparteien gemeinsam eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde ein. Gestern legte das Höchstgericht nun den Termin für die Verhandlung fest: Am 28. Februar soll über das Grundverkehrsgesetz entschieden werden. „Warum muss der Käufer, also der künftige Eigentümer einer landwirtschaftlichen Immobilie selbst Landwirt sein? Es kann doch genauso gut ein Nicht-Landwirt kaufen und die Fläche dann einem Landwirt verpachten“, betont Anwalt und Liste-Fritz-Mandatar Andreas Brugger. Weiters gehe es auch darum, dass sich Gemeinden derzeit erst lange rechtfertigen müssen, bevor sie Grundstücke kaufen können.

Im Vorfeld der Verhandlung haben die Höchstrichter der Landesregierung sowie den Oppositionsparteien sechs Fragen gestellt. So will der VfGH wissen, warum Eigentümer gegenüber Pächtern im landwirtschaftlichen Grundverkehr bevorzugt werden. Kritisch hinterfragen die Verfassungsrichter zudem, weshalb die Bewirtschaftung durch Grundeigentümer der Erhaltung und Stärkung eines lebensfähigen Bauernstandes mehr diene als jene durch Pächter oder andere Bewirtschaftungsberechtigte.

Steixner betonte gestern gegenüber der TT, er gehe davon aus, dass „unser Gesetz hält“. Er stützt sich auch auf ein entsprechendes Verfahren bei der EU, das für das Land positiv ausgegangen sei.

Und noch eine Oppositionsbeschwerde aus Tirol wird vom Verfassungsgericht (VfGH) am 28. Februar behandelt. Im Zusammenhang mit der Teilwaldregelung bei den aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften geht es um Substanzerträge für die Gemeinden.

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