Burgenland

Schüsse auf Wohnhausanlage: 18 Monate bedingte Haft

Am Freitag wurde der 61-Jährige wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft plus einer unbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

Eisenstadt - Weil er sich durch Lärm aus zwei Wohnungen über ihm belästigt fühlte, hat ein Pensionist aus Mattersburg im November 2012 in alkoholisiertem Zustand zwei Mal mit einem Gewehr auf eine Wohnhausanlage in Mattersburg geschossen. Projektile hatten damals ein Fenster durchschlagen und einen Jalousiekasten getroffen. Am Freitag wurde der 61-Jährige im Landesgericht Eisenstadt wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung rechtskräftig zu 18 Monaten bedingter Haft plus einer unbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

Am 26. November war es zwischen dem Pensionisten und zwei türkischen Familien zu einem Streit um eine angebliche Lärmbelästigung gekommen. Der Pensionist habe schließlich die Nerven verloren und gegen 23.15 Uhr sein Gewehr genommen und zwei Schüsse auf die geschlossenen Fenster abgegeben, so der leitende Staatsanwalt Wolfgang Swoboda. Was sich hinter den Fenster abspielte, habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. Ein Tötungsvorsatz sei jedoch nicht nachweisbar, deshalb laute die Anklage nicht auf Mordversuch, wie dies ursprünglich im Raum gestanden sei, erläuterte der Staatsanwalt.

Projektil durchschlug Fenster von Kinderzimmer

Der 61-Jährige bekannte sich schuldig. „An sich ist das ja nicht besonders lustig, wenn jemand durch die Gegend schießt“, meinte Einzelrichter Wolfgang Rauter. Er sei zu einer der beiden Familien hingegangen, habe angeläutet und gesagt: „So kann das nicht weitergehen“, schilderte der Pensionist. Ein Mann habe ihn dabei gepackt und aus der Wohnung gedrängt. Seine Frau sei schwer krebskrank und habe sich mehrmals über den Lärm beklagt, erzählte der 61-Jährige.

Angehörige der Familie schilderten den Vorfall anders: So habe es die vom Angeklagten behauptete Lärmbelästigung nicht gegeben. Er habe sich durch das Verhalten des Pensionisten bedroht gefühlt, schilderte ein Familienvater, in dessen Wohnung ein Projektil das Fenster im Zimmer durchschlagen hatte, in dem ein kleiner Bub schlief. Das Kind bekam von dem Vorfall nichts mit. „Ich hörte einen lauten Knall“, erzählte der Mann: „Wir dachten, vielleicht ist eine Glühbirne explodiert.“

Er könne seit dem Vorfall nicht mehr schlafen, sagte der Mann. Kommende Woche müsse er zu einer Untersuchung ins Spital. Mehrere Familienangehörige sagten aus, sie seien in psychotherapeutischer Behandlung.

Dem Pensionisten wurden Waffen abgenommen

„Die Dramatik liegt hier in den beiden abgegebenen Schüssen“, stellte der Ankläger in seinem Schlussplädoyer fest. Es handle sich um einen höchst gefährlichen Übergriff, der innerhalb des Tatbestandes der schweren Nötigung in einer „sehr gravierenden Dimension“ anzusetzen sei. Der Verteidiger des 61-Jährigen ersuchte um ein mildes Urteil. Sein Mandant sei „ein stinknormaler Mensch, der bis jetzt immer anständig gelebt hat.“

Richter Rauter sprach den Pensionisten schuldig: „Das Verhalten des Angeklagten ist schlicht und einfach inakzeptabel“, stellte er fest. Dem Mann, der der Jägerschaft angehört, wurden seine Waffen bereits abgenommen. Der 61-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete ebenso auf Rechtsmittel wie der Rechtsbeistand der Privatbeteiligten, denen jeweils 100 Euro zugesprochen wurden. (APA)

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