Natur

Bauer drohte mit Amoklauf

Schwere Nötigung: Drohung mit Massaker von Norwegen brachte Landwirt Vorstrafe.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck –Die Errichtung von Gemeindeinfrastruktur stößt nicht immer auf Gegenliebe bei Grundeigentümern. So bekämpfte ein Wipptaler Bauer einen Kanalbau über sein Grundstück bis zum Höchstgericht. Als ihm im Oktober dann das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in den Hof flatterte, wonach er den Kanal zum Wohle der Allgemeinheit bauen zu lassen habe, bekam der 51-Jährige erst einen Wutausbruch und zitierte dann den mit ihm verwandten Vizebürgermeister und einen rechtserfahrenen Gemeinderat auf den Hof.

Was die beiden gestandenen Männer dann dort zu hören und zu sehen bekamen, versetzte sie offenbar in Todesangst. Während sich der eine gestern am Landesgericht aufgrund seines nahen Verwandtschaftsgrades der Aussage entschlagen durfte, musste der Gemeinderat sichtlich unangenehm berührt vor der leitenden Staatsanwältin Brigitte Loderbauer noch einmal unumwunden Farbe bekennen: „Er zitterte, ich habe ihn noch nie so gesehen. Gleich mehrfach schlug er die Fäuste auf den Tisch und bedrohte uns, falls wir die Sache nicht doch noch einmal vor den Gemeinderat bringen würden“, schilderte der Zeuge.

Und präzisierte die Drohungen des Bauern: „Hört zu. Ich habe zwei Gewehre. Die sind so gut versteckt – die findet niemand. Patronen habe ich für 18 Schuss. Dann passiert etwas, was der Ort noch nie erlebt hat, dann gibt es bei uns ein zweites Norwegen!“ Der noch immer bewegte Zeuge: „Damals konnten wir den Landwirt in seiner Ausnahmesituation nicht mehr genau einschätzen. Wir wussten nicht, was da noch passieren könnte. Jeder von uns hat eine junge Familie – uns ging da echt die Düsn!“ Staatsanwältin Loderbauer entsetzt: „Dass Sie jemand sind, der es gewohnt ist, sein Recht durchzusetzen, glaube ich ja. Aber wer bedroht verwandte Mitglieder der Gemeindeführung denn mit einem Massaker, das die ganze Welt bestürzte!“

Der Landwirt gab vor Gericht eine Amnesie vor: „Ich hab‘ in der Aufregung Bier getrunken. Ich weiß nix mehr. Aber ich will denen doch nichts Böses, wo einer von ihnen doch mein Patenkind ist!“ Eine Entschuldigung für die Entgleisung kam dem Angeklagten jedoch erst auf Drängen von Staatsanwältin Loderbauer über die Lippen.

Aufgrund des hartnäckigen Gedächtnisverlusts schloss das Gericht dann auch eine Diversion aus. So folgte eine nicht rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Nötigung: „Das Delikt ist eigentlich mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Lassen wir aber die Kirche im Dorf und belassen es bei zur Hälfte bedingten 3000 Euro Geldstrafe.“

Beide Zeugen hatten den Vorfall übrigens nicht angezeigt. Über Dorftratsch war er zur Steinacher Polizei gelangt.