Gesellschaft

Berlusconis Freispruch vom Vorwurf der Steuervergehen bestätigt

Das Oberste Gericht lehnte einen Einspruch der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen den im vergangenen Juni gefällten Freispruch ab. Am heutigen Donnerstag wird ein auch Urteil im sogenannte Unipol-Prozess erwartet.

Rom - Das Kassationsgericht in Rom, die dritte und letzte Instanz im italienischen Strafsystem, hat den Freispruch des Ex-Premiers Silvio Berlusconi vom Vorwurf der Steuervergehen im sogenannten Mediatrade-Verfahren in Mailand bestätigt. Das Oberste Gericht lehnte einen Einspruch der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen den im vergangenen Juni gefällten Freispruch ab. Bestätigt wurde auch der Freispruch von Berlusconis Sohn Piersilvio und anderer Angeklagten im Mediatrade-Prozess.

Bei den Ermittlungen ging es um Steuererklärungen aus den Jahren 2003 und 2004. In dieser Zeit hatte das Unternehmen RTI, eine hundertprozentige Tochter von Mediaset, seinen Sitz in Rom und musste daher dort seine Steuererklärungen einreichen. Die Ermittlungen in Rom waren Teil eines größeren Verfahrens in Mailand, dem Sitz von Mediaset. Dabei ging es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 1990er Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben.

Am heutigen Donnerstag wird ein auch Urteil im sogenannte Unipol-Prozess erwartet. Berlusconi wird Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen vorgeworfen. (APA)