Anrainer-Freifahrt geriet durch Finanzprüfung ins Wanken

Tristach – Der Fall erinnert an den Disput um die Mautbefreiung für Osttiroler auf der Felbertauernstraße. Nach einer Betriebsprüfung der Fe...

Tristach –Der Fall erinnert an den Disput um die Mautbefreiung für Osttiroler auf der Felbertauernstraße. Nach einer Betriebsprüfung der Felbertauern-AG war das Finanzamt der Meinung, es sei eine „verdeckte Gewinnausschüttung“, wenn Fahrzeuge mit LZ-Kennzeichen gratis durch den Tunnel dürfen. Die AG wehrte sich. „Wir gingen bis zum Höchstgericht und bekamen 2002 Recht“, erinnert sich Felbertauernvorstand Karl Poppeller.

Auch bei der Mautstraße zwischen Kreithof und Dolomitenhütte warf eine Finanzprüfung vor einem Jahr dieselbe Frage auf. Hans Themessl ist Obmann der Bringungsgemeinschaft, die die Straße erhält. Zu den sieben Mitgliedern gehören die Gemeinde Tristach, aber auch die Agrargemeinschaften Tristach, Amlach und Lavant. „Deshalb sind Personen mit Hauptwohnsitz in Amlach, Tristach oder Lavant von der Maut befreit“, schildert Themessl. Und das wird auch so bleiben, ist der Obmann überzeugt. „Wenn wir 2000 Euro als ‚Selbstverbrauch‘ in der Jahresrechnung anführen, so ist das in Ordnung.“ Untermauert wird Themessls Standpunkt durch ein Expertengutachten. Mautstraßen gibt es mehrere in Osttirol, etwa in Thurn und Kals. Die Besitzverhältnisse sind unterschiedlich.

Vom zuständigen Finanzamtssprecher war keine Stellungnahme zu erhalten. (co)